Ludwig Draxler

Ludwig Draxler (* 18. Mai 1896 in Wien; † 28. November 1972 in Wien) war ein österreichischer Rechtsanwalt und Finanzminister.

Leben

Ludwig Draxler wurde als Sohn eines hohen Beamten geboren und besuchte ein humanistisches Gymnasium in Wien-Landstraße. Im Ersten Weltkrieg erreichte er den Rang eines Oberleutnants im Fliegerregiments Nr. 1.[1] Draxler studierte an den Universitäten Innsbruck und Wien Rechtswissenschaft. 1919 wurde er im Corps Rhaetia recipiert.[2] Gemeinsam mit dem späteren Heimwehrführer Ernst Rüdiger Starhemberg gehörte er dem Freikorps Oberland an und beteiligte sich an den Kämpfen im oberschlesischen Abstimmungsgebiet.

Nach seiner Promotion 1922 arbeitete Draxler zunächst als Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Er wurde Vizepräsident des Niederösterreichischen Gewerbevereins und Verwaltungsratsmitglied einiger Unternehmen, wie der Hirtenberger Patronen- und Metallwarenfabriks AG, der Österreichischen Creditanstalt oder der Radio Verkehrs AG. 1928 wurde er Mitglieder der Heimwehr und wurde als Rechtsanwalt Konsulent der Heimwehr-Bundesführung. 1930 richtete er eine selbständige Kanzlei ein. 1934 wurde er Vizepräsident des Österreichischen Credit-Instituts für öffentliche Unternehmungen und Arbeiten, an deren Reorganisation er beteiligt war.

Im autoritären Ständestaat war er 1934–1938 Mitglied des Staatsrates und des Bundestags, wo er Obmann des Finanz- und Budgetausschusses war. Ab 17. Oktober 1935 bekleidete er das Amt des Finanzministers (während dieser Zeit wurde er in Staatsrat und Bundestag von einem Ersatzmitglied vertreten). Als der Einfluss der Heimwehr in der Regierung von Kurt Schuschnigg zurückgedrängt wurde, bedeutete dies mit 3. November 1936 auch für Draxler das Ende als Finanzminister.[1]

Er wurde beim „Anschluss“ Österreichs am 14. März 1938 verhaftet und mit dem Prominententransport in das Konzentrationslager Dachau deportiert. Große Teile seines Vermögens wurden beschlagnahmt. Am 11. August 1939 wurde er freigelassen. Danach arbeitete er als Anwalt und Syndicus der Dresdner Bank.

Im besetzten Nachkriegsösterreich vertrat er als Anwalt die Familie Habsburg-Lothringen. Daneben war er Verwalter der Starhemberg’schen Güter und Anwalt westdeutscher Konzerne und des Fiat-Konzerns. In den 1950er-Jahren wurde er Aufsichtsratsvorsitzender der Hirtenberger AG und saß im Aufsichtsrat zahlreicher weiterer Unternehmen.

Ludwig Draxler war verheiratet und hatte vier Kinder. Er wurde auf dem Grinzinger Friedhof begraben.[1]

Literatur

  • Ernst Bruckmüller (Hrsg.): Personenlexikon Österreich. Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, Wien 2001, ISBN 3-95004-387-X, S. 92.
  • Gertrude Enderle-Burcel, Johannes Kraus: Christlich – Ständisch – Autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Hrsg.: Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes und Österreichische Gesellschaft für Historische Quellenstudien, Wien 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 56 f.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Wolfgang Fritz: Österreichs Finanzminister – 35. Teil: Ludwig Draxler: Austrofaschist, Hitler-Opfer und Zellengenosse Bruno Kreiskys. In: Wiener Zeitung. 25. März 2003, abgerufen am 16. Dezember 2018.
  2. Kösener Corpslisten 1996, 125, 187.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.