Liste der geschützten Landschaftsbestandteile in Gelsenkirchen

Die Liste der geschützten Landschaftsbestandteile in Gelsenkirchen enthält die geschützten Landschaftsbestandteile im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Im Juli 2019 waren im Landschaftsplan Gelsenkirchen drei geschützte Landschaftsbestandteile nach §29 BNatSchG bzw. §39 LNatSchG NRW festgesetzt.[1]

BildNr.BezeichnungFlächePositionBeschreibungAnmerkungen
1Weißdornhecke an der Immermannstraße (Buer)[1]ca. 0,035 ha51° 34′ 26″ N, 7° 4′ 18″ OEine ausgewachsene etwa 10–12 m hohe Weißdornhecke einschließlich Grünstreifen (Efeubewuchs). An der Westseite der Immermannstraße direkt vor der Einmündung in die Cranger Straße. Geschützt wegen ihrer ökologischen Bedeutung im bebauten Bereich. Länge des Schutzgebiets ca. 70 m, Breite 6 m.[2]
2Wald am Kämpershof (Buer)[1]ca. 0,11 ha51° 34′ 25″ N, 7° 6′ 35″ OWaldbereich südöstlich der Straße Kämpershof. Das Schutzgebiet besteht aus einem Waldbereich mit 30 Eichen, sowie Grünstreifen im Norden und Westen. Geschützt wegen ihrer ökologischen Bedeutung und den vielfältigen ökologischen Wirkungen eines Waldes im bebauten Innenbereich.[2]
3Trockenrasen und Brache nordöstlich der Sportanlage auf dem Schollbruch (Horst)[1]ca. 1 ha51° 32′ 23″ N, 7° 0′ 54″ ORestfläche nördlich und östlich der Sportanlage, begrenzt durch Sportanlage, Parkplatz, Bebauung und Güterbahnhof. Geschützt zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Fläche im ehemaligen Emscherverlauf besteht aus Sanden. Der Bewuchs zeigt unterschiedliche Sukzessionsstadien von Trockenrasen mit einzelnen Gebüschen bis zu Hochstaudenflur mit einzelnen Gebüschen.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft. www.gelsenkirchen.de, 2020, abgerufen am 6. Juli 2020.
  2. a b c Ordnungsbehördliche Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile vom 27. Juli 2001. (PDF; 748 kB) Amtsblatt Stadt Gelsenkirchen, 23. August 2001, abgerufen am 6. Juli 2020.

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Sonderschild Geschützter Landschaftsbestandteil, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stand 12-2007.svg
Sonderschild Geschützter Landschaftsbestandteil, Schutzgebiets-Schild mit den offiziellen Bemaßungs- und Gestaltungsvorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt, Stand 12/2007.
Achtung: Diese Angaben sind den bayerischen Vorgaben entnommen. In anderen Bundesländern können abweichende Vorgaben bestehen. Die hier gegebenen Maße betreffen die 450-mm-Variante des Schildes. Die weiße Umrandung muß eine Breite von 5 mm besitzen, die äußeren Eckrundungen sind in einen 70 mm durchmessenden Kreis eingeschrieben. Die Breite der grünen Umrandung beträgt 40 mm. Die Schrifthöhe (ohne Unterlängen) der DIN-Engschrift ist 18 mm, die Höhe des einheitlichen Greifvogelsymbols beträgt 78 mm. Die 7 mm durchmessenden Doppellochbohrungen oben und unten müssen in einem Abstand von 237 mm ausgeführt sein. Der grüne Farbton wird aus 90 c, 20 m, 90 y und 0 k gemischt.