Liste der geschützten Landschaftsbestandteile im Landkreis Altötting
Im Landkreis Altötting gab es im Februar 2023 insgesamt 5 ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteile.[1]
Geschützte Landschaftsbestandteile
Name | Bild | Kennung | Einzelheiten | Position | Fläche Hektar | Datum | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Alzgerner Weiher mit Umgebung | LB-00090 | Neuötting | ⊙ | 14,7 | |||||
Brenne-Wald an der Alz | LB-00330 | Garching a.d.Alz | ⊙ | 1,21 | |||||
Feuchtfläche bei Speck | LB-00089 | Reischach | ⊙ | 1,55 | |||||
Magerrasen mit Umgriff bei der Staustufe Perach | LB-00335 | Perach | ⊙ | 6,82 | |||||
Naßwiese nördlich von Zaiselham | LB-00091 | Tyrlaching | ⊙ | 0,21 | |||||
Legende für Geschützter Landschaftsbestandteil |
Siehe auch
- Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Altötting
- Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Altötting
- Liste der FFH-Gebiete im Landkreis Altötting
- Liste der Naturdenkmäler im Landkreis Altötting
- Liste der Geotope im Landkreis Altötting
Einzelnachweise
- ↑ Bayerisches Landesamt für Umwelt: Schutzgebiete des Naturschutzes: Geschützte Landschaftsbestandteile. Abgerufen am 30. März 2024.
Weblinks
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Sonderschild Geschützter Landschaftsbestandteil, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stand 12-2007.svg
Sonderschild Geschützter Landschaftsbestandteil, Schutzgebiets-Schild mit den offiziellen Bemaßungs- und Gestaltungsvorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt, Stand 12/2007.
Achtung: Diese Angaben sind den bayerischen Vorgaben entnommen. In anderen Bundesländern können abweichende Vorgaben bestehen. Die hier gegebenen Maße betreffen die 450-mm-Variante des Schildes. Die weiße Umrandung muß eine Breite von 5 mm besitzen, die äußeren Eckrundungen sind in einen 70 mm durchmessenden Kreis eingeschrieben. Die Breite der grünen Umrandung beträgt 40 mm. Die Schrifthöhe (ohne Unterlängen) der DIN-Engschrift ist 18 mm, die Höhe des einheitlichen Greifvogelsymbols beträgt 78 mm. Die 7 mm durchmessenden Doppellochbohrungen oben und unten müssen in einem Abstand von 237 mm ausgeführt sein. Der grüne Farbton wird aus 90 c, 20 m, 90 y und 0 k gemischt.
Sonderschild Geschützter Landschaftsbestandteil, Schutzgebiets-Schild mit den offiziellen Bemaßungs- und Gestaltungsvorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt, Stand 12/2007.
Achtung: Diese Angaben sind den bayerischen Vorgaben entnommen. In anderen Bundesländern können abweichende Vorgaben bestehen. Die hier gegebenen Maße betreffen die 450-mm-Variante des Schildes. Die weiße Umrandung muß eine Breite von 5 mm besitzen, die äußeren Eckrundungen sind in einen 70 mm durchmessenden Kreis eingeschrieben. Die Breite der grünen Umrandung beträgt 40 mm. Die Schrifthöhe (ohne Unterlängen) der DIN-Engschrift ist 18 mm, die Höhe des einheitlichen Greifvogelsymbols beträgt 78 mm. Die 7 mm durchmessenden Doppellochbohrungen oben und unten müssen in einem Abstand von 237 mm ausgeführt sein. Der grüne Farbton wird aus 90 c, 20 m, 90 y und 0 k gemischt.