Landkreis | Wappen | Kommentare |
---|
Aichach-Friedberg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 10. Dezember 1975 durch die Regierung von Schwaben: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten von Silber und Rot; vorne ein grünes Eichenblatt, hinten ein goldenes Ulrichskreuz.“[31] |
Altötting | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 17. März 1960 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 23. August 1972 durch die Regierung von Oberbayern: „Gespalten; vorne in Blau das silberne Oktogon der Altöttinger Gnadenkapelle, darüber schwebend eine goldene Marienkrone; hinten die bayerischen Rauten.“[32] |
Amberg-Sulzbach | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 17. August 1973 durch die Regierung der Oberpfalz: „Durch eine eingeschweifte, gesenkte goldene Spitze, darin schräg gekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzer Hammer, gespalten von Schwarz und Rot; vorne ein linksgewendeter, rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe, hinten drei, zwei zu eins gestellte, silberne Lilien.“[33] |
Ansbach | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 24. Juli 1979 durch die Regierung von Mittelfranken: „Durch eine eingeschweifte, gesenkte goldene Spitze, darin schräg gekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzer Hammer, gespalten von Schwarz und Rot; vorne ein linksgewendeter, rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe, hinten drei, zwei zu eins gestellte, silberne Lilien.“[34] |
Aschaffenburg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 25. Juli 1967 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 14. November 1974 durch die Regierung von Unterfranken: „Unter silbernem Schildhaupt, darin zwei grüne Eichenblätter mit einer grünen Eichel, gespalten von Rot und Blau; vorne ein sechsspeichiges silbernes Rad, hinten ein mit drei blauen Ringen belegter silberner Schräglinksbalken.“[35] |
Augsburg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 15. Mai 1975 durch die Regierung von Schwaben: „Unter von Rot und Silber gespaltenem Schildhaupt gespalten von Silber und Blau; vorne ein rotes Ulrichskreuz, hinten eine goldene Lilie.“[36] |
Bad Kissingen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 29. Mai 1973 durch die Regierung von Unterfranken: „Unter blauem Schildhaupt mit drei silbernen Schalenbrunnen gespalten; vorne über von Rot und Silber geschachtem Schildfuß in Gold ein wachsender, rot bewehrter, schwarzer Doppeladler am Spalt, hinten in Silber ein schwarzes Tatzenkreuz.“[37] |
Bad Tölz-Wolfratshausen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 27. Februar 1974 durch die Regierung von Oberbayern: „Unter blauem Schildhaupt, darin ein schreitender, rot bezungter und rot bewehrter goldener Löwe, gespalten; vorne die bayerischen Rauten, hinten in Rot zwei schräg gekreuzte, mit den Krümmen zugewendete silberne Abtstäbe.“[38] |
Bamberg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 18. Juni 1962 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 28. Mai 1973 durch die Regierung von Oberfranken: „In Gold nebeneinander ein linksgewendeter, mit einer silbernen Schräglinksleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe und ein steigender, widersehender, rot bezungter schwarzer Keiler, der einen durchgehenden, schräggestellten silbernen Abtstab mit silbernem Schweißtuch im Gebrech (Maul) hält und mit dem linken Vorderhammer (Bein) stützt.“[39] |
Bayreuth | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 27. September 1962 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 21. Februar 1974 durch die Regierung von Oberfranken: „Unter einem Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Silber ein golden bewehrter roter Adler mit goldenen Kleestängeln auf den Flügeln.“[40] |
Berchtesgadener Land | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 29. Mai 1973 durch die Regierung von Oberbayern: „Über Schildfuß mit den bayerischen Rauten gespalten von Gold und Blau; vorne ein rot bewehrter schwarzer Löwe, hinten schräg gekreuzt ein goldener und ein silberner Schlüssel.“[41] |
Cham | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 17. August 1962 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 09. Dezember 1975 durch die Regierung der Oberpfalz: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Rot die zweitürmige silberne Kirche von Chammünster in Seitenansicht.“[42] |
Coburg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 23. Juli 1962 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 23. Mai 1973 durch die Regierung von Oberfranken: „Gespalten; vorne die bayerischen Rauten, hinten neunmal geteilt von Schwarz und Gold, belegt mit einem schräg liegenden grünen Rautenkranz.“[43] |
Dachau | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 10. Juli 1954 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 15. Juli 1976 durch die Regierung von Oberbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Silber ein roter Zickzackbalken.“[44] |
Deggendorf | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 17. September 1963 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises 1973, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 25. Mai 1973 durch die Regierung von Niederbayern: „In Gold ein gesenkter blauer Wellenbalken, darüber ein rot bewehrter schwarzer Doppeladler, darunter ein grüner Dreiberg.“[45] |
Dillingen an der Donau | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 19./25. Oktober 1973 durch die Regierung von Schwaben: „Unter blauem Schildhaupt, darin ein schreitender goldener Löwe, geteilt von Gold und Blau; oben ein schreitender herschauender, rot bewehrter schwarzer Löwe, unten eine goldene Lilie.“[46] |
Dingolfing-Landau | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 1. Oktober 1974 durch die Regierung von Niederbayern: „Geteilt; oben in Gold ein wachsender, rot bewehrter, schwarzer Adler; unten gespalten, vorne in Rot ein goldenes Andreaskreuz, hinten die bayerischen Rauten.“[47] |
Donau-Ries | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 27. April 1977 durch die Regierung von Schwaben: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten; vorne in Rot ein silberner Löwe, der auf einem silbernen Seitenvierberg emporsteigt, hinten im Kerbschnitt dreimal geteilt von Rot und Silber.“[48] |
Ebersberg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 31. Oktober 1955 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 10. November 1972 durch die Regierung von Oberbayern: „In Silber auf grünem Dreiberg ein schreitender, goldbewehrter schwarzer Eber, hinter dem eine grüne Tanne mit 29 Ästen aufwächst.“[49] |
Eichstätt | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 22. November 1974 durch die Regierung von Oberbayern: „Über Schildfuß mit den bayerischen Rauten in Gold ein mit einem wachsenden silbernen Bischofsstab belegter roter Pfahl; vorne eine rote Fackel auf schwarzem Rohr, hinten eine senkrecht stehende schwarze Hirschstange.“[50] |
Erding | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 9. Oktober 1953 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 31. Oktober 1972 durch die Regierung von Oberbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Silber ein springendes, golden bewehrtes rotes Pferd.“[51] |
Erlangen-Höchstadt | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 19. August 1976 durch die Regierung von Mittelfranken: „Gespalten; vorne in Gold ein links gewendeter, mit einer silbernen Schräglinksleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe; hinten in Blau mit von Rot und Silber gestücktem Bord ein halbes goldenes Wasserschöpfrad.“[52] |
Forchheim | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 7. März 1974 durch die Regierung von Oberfranken: „Über silbernem Schildfuß, darin ein roter Fisch, gespalten von Gold und Rot; vorne ein linksgewendeter, mit einer silbernen Schräglinksleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe; hinten ein schrägliegender silberner Schlüssel.“[53] |
Freising | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 21. August 1954 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 15. Juli 1976 durch die Regierung von Oberbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten von Gold und Rot; vorne ein linksgewendeter, rot gekrönter Mohrenkopf mit rotem Ohrring, hinten eine heraldische silberne Rose.“[54] |
Freyung-Grafenau | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 9. März 1976 durch die Regierung von Niederbayern: „Über gekürzter und eingeschweifter Spitze, darin die bayerischen Rauten, in Silber nebeneinander ein linksgewendeter schwarzer Bär und ein roter Wolf.“[55] |
Fürstenfeldbruck | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 15. November 1967 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 11. November 1976 durch die Regierung von Oberbayern: „Durch einen von Silber und Rot in zwei Reihen geschachten Schrägbalken geteilt von Grün und Blau; oben eine silberne Fürstenkrone, unten eine dreibogige, gemauerte silberne Brücke.“[56] |
Fürth | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 18. Juni 196 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 20. November 1972 durch die Regierung von Mittelfranken: „Über einer gekürzten roten Spitze, darin eine senkrecht stehende goldene Ähre, dieser aufgelegt ein aus dem unteren Schildrand wachsendes oberhalbes silbernes Zahnrad, gespalten; vorne in Silber ein halber, golden bewehrter roter Adler am Spalt, mit goldenem Kleestängel auf dem Flügel, hinten fünfmal schräg geteilt von Rot und Silber.“[57] |
Garmisch-Partenkirchen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 11. September 1962 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 20. November 1972 durch die Regierung von Oberbayern: „Über gekürzter und eingeschweifter Spitze, darin die bayerischen Rauten, gespalten von Silber und Gold; vorne ein links gewendeter roter Greifenlöwe, hinten ein rot gekrönter Mohrenkopf mit rotem Ohrring.“[58] |
Günzburg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 19. April 1973 durch die Regierung von Schwaben: „Gespalten; vorne in Rot ein halber silberner Adler am Spalt; hinten fünfmal schräg links geteilt von Silber und Rot, überdeckt von einem goldenen Pfahl.“[59] |
Haßberge | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 1. August 1974 durch die Regierung von Unterfranken: „Über von Schwarz und Gold geteiltem, mit einem grünen Rautenkranz belegten Schildfuß gespalten von Rot und Gold; vorne drei gesenkte silberne Spitzen, hinten ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter rot bewehrter schwarzer Löwe.“[60] |
Hof | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 19. Februar 1963 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 22. Februar 1977 durch die Regierung von Oberfranken: „Gespalten; vorne in Schwarz ein linksgewendeter, rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe; hinten in Gold mit von Rot und Silber gestücktem Bord ein rot bewehrter schwarzer Löwe.“[61] |
Kelheim | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 14. Oktober 1960 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 31. Oktober 1975 durch die Regierung von Niederbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten; vorne geteilt von Silber und Blau mit drei, zwei zu eins gestellten, heraldischen Rosen in verwechselten Farben; hinten schräg geteilt von Silber und Schwarz.“[62] |
Kitzingen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 23. Oktober 1974 durch die Regierung von Unterfranken: „In Blau unter goldenem Rebstück eine silberne Steinbrücke mit zwei Bögen; unter dem vorderen Bogen ein rotes Schildchen, darin drei silberne Spitzen, unter dem hinteren Bogen ein von Rot und Silber geviertes Schildchen.“[63] |
Kronach | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 11. April 1957 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 5. Juni 1973 durch die Regierung von Oberfranken: „Gespalten durch eine gesenkte, aufsteigende und eingeschweifte blaue Spitze, darin ein goldenes Wasserrad; vorne in Gold ein mit einem silbernen Schrägbalken überdeckter linksgewendeter, rot bewehrter schwarzer Löwe, hinten in mit roten Herzen bestreutem goldenen Feld ein rot gekrönter und rot bewehrter schwarzer Löwe.“[64] |
Kulmbach | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 28. August 197 durch die Regierung von Oberfranken: „Durch eine gesenkte, eingeschweifte, von Schwarz und Silber gevierte Spitze gespalten von Gold und Blau; vorne ein links gewendeter, mit einer silbernen Schräglinksleiste überdeckter, rot bewehrter, schwarzer Löwe, hinten ein rot bewehrter, silberner Adler.“[65] |
Landsberg am Lech | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 9. Oktober 1953 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 3. Oktober 1972 durch die Regierung von Oberbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten von Rot und Silber; vorne ein goldener Adler, hinten ein roter Löwe.“[66] |
Landshut | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 25. August 1960 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 23. Mai 1973 durch die Regierung von Niederbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Rot eine silberne Mauer mit zwei Zinnen.“[67] |
Lichtenfels | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 1. Juli 1977 durch die Regierung von Oberfranken: „Gespalten von Blau und Gold; vorne über goldenem Reichsapfel eine goldene Kaiserkrone mit rotem Innenfutter; hinten ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, rot bewehrter, schwarzer Löwe.“[68] |
Lindau (Bodensee) | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 14. April 1978 durch die Regierung von Schwaben: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Silber über blauem Wellenbalken nebeneinander eine grüne Linde und eine dreilatzige rote Fahne mit goldenen Fransen und drei roten Ringen.“[69] |
Main-Spessart | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 16. Dezember 1974 durch die Regierung von Unterfranken: „In Rot ein schmaler silberner Wellenpfahl; vorne über einem sechsspeichigen silbernen Rad ein goldenes Eichenblatt mit zwei goldenen Eicheln; hinten über drei silbernen Spitzen eine goldene Weintraube.“[70] |
Miesbach | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 15. September 1955 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 7. Juni 1977 durch die Regierung von Oberbayern: „In Silber oben ein halber, goldbewehrter roter Adler mit ausgebreiteten Schwingen über zwei schräg gekreuzten roten Stäben, unten über blauen Wasserwellen zwei mit den Stängeln gekreuzte grüne Seeblätter.“[71] |
Miltenberg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 25. Mai 1977 durch die Regierung von Unterfranken: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Rot ein silberner Wellenpfahl; davor ein sechsspeichiges silbernes Rad; dahinter drei silberne Spitzen.“[72] |
Mühldorf am Inn | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 24. April 1968 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 15. März 1973 durch die Regierung von Oberbayern: „Gespalten von Schwarz und Gold; vorne ein linksgewendeter, rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe, hinten ein rot bewehrter schwarzer Löwe.“[73] |
München | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 3. April 1957 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 8. August 1972 durch die Regierung von Oberbayern: „Gespalten; vorne die bayerischen Rauten, hinten geteilt von Schwarz und Gold, im Ganzen überdeckt mit einem schräglinken silbernen Wellenbalken.“[74] |
Neuburg-Schrobenhausen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 12. Juni 1974 durch die Regierung von Oberbayern: „Geteilt; oben gespalten von Gold und Schwarz, vorne ein rot gezungter und rot gekrönter schwarzer Bärenkopf, hinten ein rot bewehrter und rot gekrönter wachsender goldener Löwe; unten in Silber zwei blaue Wellenbalken.“[75] |
Neumarkt in der Oberpfalz | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 8. Februar 1960 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 8. Oktober 1974 durch die Regierung der Oberpfalz: „Gespalten von Schwarz und Silber; vorne ein linksgewendeter, rot bewehrter und rot gekrönter goldener Löwe; hinten übereinander zwei rote Löwen, der obere schreitend, der untere aufgerichtet.“[76] |
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 14. Juni 1974 durch die Regierung von Mittelfranken: „Über einem siebenmal von Silber und Blau gespaltenen Schildfuß gespalten; vorne in Gold ein von Silber und Schwarz gevierter, rot bezungter Brackenkopf, hinten in Silber ein halber, rot bewehrter schwarzer Adler am Spalt.“[77] |
Neustadt an der Waldnaab | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 22. Dezember 1954 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 22. März 1977 durch die Regierung der Oberpfalz: „Gespalten und hinten geteilt; vorne in Schwarz ein rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe; hinten oben in Blau drei, zwei zu eins gestellte, goldene Sterne, unten in Silber ein blauer Balken.“[78] |
Neu-Ulm | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 13. Juli 1966 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 7. Januar 1975 durch die Regierung von Schwaben: „Über rotem Schildfuß, darin ein waagrechtes, golden beschlagenes, silbernes Hifthorn, fünfmal schräg links geteilt von Rot und Silber, überdeckt mit einer aus der Teilungslinie wachsenden, schwarz gekleideten und golden gekrönten Mohrin, die eine goldene Bischofsmütze in den Händen hält.“[79] |
Nürnberger Land | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 1. Oktober 1974 durch die Regierung von Mittelfranken: „Über blauem Schildfuß, darin ein unterhalbes silbernes Mühlrad, gespalten; vorne in Gold ein rot bewehrter halber schwarzer Adler am Spalt, hinten fünfmal schräg geteilt von Rot und Silber.“[80] |
Oberallgäu | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 23. November 1973 durch die Regierung von Schwaben: „Gespalten von Rot und Gold; vorne unter von Rot und Blau geteiltem Schildhaupt ein wachsender, silberner Felsenberg, hinten übereinander drei schreitende, herschauende, rot bewehrte schwarze Löwen.“[81] |
Ostallgäu
| | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 8. Oktober 1974 durch die Regierung von Schwaben: „Unter blauem Schildhaupt, darin ein schreitender, golden gekrönter und golden bewehrter silberner Löwe, gespalten von Rot und Silber; vorne ein gestürztes silbernes Schwert, hinten ein wachsender roter Abtstab.“[82] |
Passau | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 27. Juni 1974 durch die Regierung von Niederbayern: „Über einem Schildfuß mit den bayerischen Rauten in Silber ein roter Wolf und ein nach links gewendeter roter Panter.“[83] |
Pfaffenhofen an der Ilm | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 18. April 1963 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 4. Juli 1974 durch die Regierung von Oberbayern: „Gespalten; vorne die bayerischen Rauten, belegt mit einem doppelarmigen goldenen Kreuz; hinten in Gold eine durchgehende grüne Hopfenrebe mit Blatt und Dolde.“[84] |
Regen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 9. Juli 1975 durch die Regierung von Niederbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Rot ein silberner Pfahl, darin eine bewurzelte grüne Fichte; vorne ein silbernes Kelchglas, hinten ein wachsender Zinnenturm.“[85] |
Regensburg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 17. September 1963 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 26. September 1972 durch die Regierung der Oberpfalz: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten von Rot und Silber; vorne ein silberner Schrägbalken, hinten ein durchgehendes, gradarmiges rotes Tatzenkreuz.“[86] |
Rhön-Grabfeld | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 17. August 1976 durch die Regierung von Unterfranken: „Durch einen erhöhten silbernen Wellenbalken geteilt von Rot und Grün; oben eine goldene Laubkrone, unten auf silbernem Dreiberg drei silberne Kreuze.“[87] |
Rosenheim | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 14. Mai 1976 durch die Regierung von Oberbayern: „Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten; vorne gespalten von Silber und Blau, belegt mit zwei Seeblättern an schräg gekreuzten Stängeln in verwechselten Farben, hinten in Silber ein golden gekrönter und golden bewehrter roter Löwe.“[88] |
Roth | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 21. Februar 1975 durch die Regierung von Mittelfranken: „Gespalten durch eine eingeschweifte goldene Spitze, darin eine heraldische Rose mit silbernem Butzen und silbernen Kelchblättern; vorne geviert von Silber und Schwarz, hinten in Rot ein wachsender silberner Bischofsstab.“[89] |
Rottal-Inn | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 19. Oktober 1973 durch die Regierung von Niederbayern: „Durch einen schmalen, nach links gerichteten blauen Wellenschrägbalken geteilt von Silber und Gold; oben ein Feuer speiender roter Panterrumpf, unten ein nach links gerichtetes steigendes rotes Pferd.“[90] |
Schwandorf | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 13. Dezember 1974 durch die Regierung der Oberpfalz: „Gespalten von Schwarz und Silber; über einem gesenkten, von Silber und Blau gespaltenen schmalen Wellenbalken, dem ein von Gold und Schwarz gespaltenes Zahnrad unterlegt ist, vorne ein linksgewendeter, rot bewehrter und rot gekrönter goldener Löwe, hinten ein roter Zinnenturm.“[91] |
Schweinfurt | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am … durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 25. April 1974 durch die Regierung von Unterfranken: „Über rotem Schildfuß, darin drei silberne Spitzen, in Gold ein rot bewehrter, schwarzer Adler.“[92] |
Starnberg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 17. März 1960 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 24. Oktober 1972 durch die Regierung von Oberbayern: „Den bayerischen Rauten aufgelegt oben ein schreitender goldener Löwe, unten ein goldener Adler.“[93] |
Straubing-Bogen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 8. April 1974 durch die Regierung von Niederbayern: „Durch eine silberne Wellenleiste geteilt; oben in Grün die silbern gekleidete und golden gekrönte Madonna vom Bogenberg in goldenem Strahlenkranz, beseitet rechts von einer schräg gestellten goldenen Ähre und links von einer schräglinks gestellten goldenen Ähre; unten die bayerischen Rauten.“[94] |
Tirschenreuth | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 1. März 1974 durch die Regierung der Oberpfalz: „Gespalten von Schwarz und Silber; vorne ein linksgewendeter rot bekrönter und rot bewehrter goldener Löwe, hinten über einem gesenkten blauen Balken ein roter Drachenrumpf.“[95] Der 1972 aus den früheren Landkreisen Tirschenreuth und Kemnath gebildete Landkreis übernahm das frühere Kreiswappen von Tirschenreuth unter Abänderung des hinteren Feldes. Vom roten Drachen blieb nur der Rumpf, dafür wurde der Leuchtenberger Balken als Bild aus dem früheren Kemnather Kreiswappen aufgenommen, das in der hinteren Schildhälfte ebenfalls den Pfälzer Löwen zeigte. |
Traunstein | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 21. März 1955 durch das Staatsministeriums des Innern. Nach der Kreisgebietsreform von 1972 beschloss der Kreistag des neugebildeten Landkreises, das Wappen des bisherigen Landkreises unverändert fortzuführen, genehmigt am 14. Mai 1976 durch die Regierung von Oberbayern: „Gespalten; vorne in Silber ein schreitender, rot bewehrter und Feuer speiender blauer Panter; hinten geteilt von Gold und Rot; oben ein rot bewehrter, schwarzer Adler, unten auf grünem Dreiberg eine zweitürmige silberne Burg, hinter der ein grüner Baum aufwächst.“[96] |
Unterallgäu | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 12. September 1974 durch die Regierung von Schwaben: „Durch eine eingeschweifte, gesenkte Spitze mit den bayerischen Rauten gespalten von Schwarz und Gold; vorne eine goldene Rosette, hinten eine blaue Lilie.“[97] Der Entwurf des Wappens stammt von Stiftsarchivar und Kreisheimatpfleger Aegidius Kolb und die Gestaltung übernahm der Nördlinger Rudolf Mussgnug. |
Weilheim-Schongau | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 21. Mai 1974 durch die Regierung von Oberbayern: „Unter goldenem Schildhaupt, darin ein schreitender, herschauender, rot bewehrter und rot bezungter schwarzer Löwe, in Blau ein goldener Abtsstab, dem ein silberner Schlägel und ein silberner Hammer schräg gekreuzt unterlegt ist.“[98] |
Weißenburg-Gunzenhausen | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 8. März 1976 durch die Regierung von Mittelfranken: „Über Schildfuß, darin Eisenhutfeh von Silber und Blau, gespalten; vorne dreimal geteilt von Rot und Gold, hinten in Gold ein halber, rot bewehrter schwarzer Adler am Spalt.“[99] |
Wunsiedel im Fichtelgebirge | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 26. Juli 1974 durch die Regierung von Oberfranken: „Unter von Silber und Schwarz geviertem Schildhaupt gespalten von Gold und Rot; vorne ein rotbezungter schwarzer Adler am Spalt; hinten ein silbernes Hirschgeweih.“[100] |
Würzburg | | Nach Beschluss des Kreistags genehmigt am 13. Dezember 1974 durch die Regierung von Unterfranken: „Geteilt und unten gespalten; oben in Rot drei silberne Spitzen; unten vorne in Silber übereinander zwei schreitende, herschauende, rot bewehrte schwarze Löwen, hinten in Blau eine goldene Lilie.“[101] |