Liste der Wappen im Landkreis Mayen-Koblenz
Liste der Wappen im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland.
Landkreis Mayen-Koblenz
Verbandsfreie Gemeinden/Städte
Verbandsgemeinde Maifeld
Münstermaifeld, Stadt
Polch, Stadt
Verbandsgemeinde Mendig
Mendig, Stadt
Verbandsgemeinde Pellenz
Verbandsgemeinde Pellenz (bis 2017)
Verbandsgemeinde Pellenz (ab 2017)
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Rhens, Stadt
Verbandsgemeinde Vallendar
Vallendar, Stadt
Verbandsgemeinde Vordereifel
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Mülheim-Kärlich, Stadt
Weißenthurm, Stadt
Historische Wappen
Auf dieser Seite verwendete Medien
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Neues Wappen der Verbandsgemeinde Pellenz
Wappen von Nachtsheim
Wappen der Ortsgemeinde Ettringen (Eifel)
Wappen der Ortsgemeinde Boos (Eifel)
Wappen der Ortsgemeinde Anschau
Wappen von Welschenbach (PLZ 56729).
Autor/Urheber: NordNordWest, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Wappen von Acht (Eifel)
Wappen der Ortsgemeinde Baar
Wappen der Ortsgemeinde Bermel
Autor/Urheber: Andi-1972-Andi, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Stadt-Wappen von Alken an der Mosel
Wappen der Verbandsgemeinde Pellenz
Wappen der Ortsgemeinde Kirchwald
Autor/Urheber: Andi-1972-Andi, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Stadt-Wappen von Burgen an der Mosel
Das Wappen der Stadt Mayen stellt das rote kurtrierische Kreuz mit Mittelrippe auf weißem oder silbernem Grund dar. In den durch das Kreuz gebildeten Feldern befindet sich im linken oberen und rechten unteren Feld je ein roter Schlüssel; der Schlüsselbart steht oben und weist nach rechts. In den beiden übrigen Feldern ist je ein grüner Baum (Maibaum-Buche) abgebildet.
Autor/Urheber:
Francis
, Lizenz: PD-Amtliches WerkWappen der Ortsgemeinde Luxem, Vordereifel
Wappen von Weißenthurm
Wappen von Andernach am Rhein
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Lage von Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland
Wappen der Ortsgemeinde Langscheid
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.