Liste der Wahlbezirke in der Krain

Diese Liste der Wahlbezirke in der Krain listet alle Wahlbezirke im Kronland Krain für die Wahlen des Österreichischen Abgeordnetenhauses auf. Die Wahlbezirke bestanden zwischen 1907 und 1918.

Geschichte

Nachdem der Reichsrat im Herbst 1906 das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Männerwahlrecht beschlossen hatte, wurde mit 26. Jänner 1907 die große Wahlrechtsreform durch Sanktionierung von Kaiser Franz Joseph I. gültig. Mit der neuen Reichsratswahlordnung schuf man insgesamt 480 Wahlbezirke mit in der Regel je einem zu wählenden Abgeordneten, der durch Direktwahl mit allfälliger Stichwahl bestimmt wurde. In Krain hatten vor der Abschaffung des Klassenwahlrechts 11 Wahlkreise bestanden, wobei die Landgemeinden fünf Abgeordnete, die Städte gemeinsam mit der Handelskammer Laibach drei Abgeordnete, die Großgrundbesitzer zwei Abgeordnete und die Allgemeine Wählerkasse einen Abgeordnete entsandten.[1][2] Mit der Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts wurden in der Krain 12 Wahlbezirke geschaffen, die sich auf einen sogenannten Städtewahlkreise und elf Landgemeindenwahlkreise verteilten. Mit Ausnahme des Stadtwahlkreises für Laibach gab es nur Landgemeindewahlkreise, die sich aus einer gewissen Anzahl von Gerichtsbezirken zusammensetzten, wobei in manchen Landgemeindewahlkreisen einzelne Ortschaften auf Grund der Sprache anderen Wahlbezirken zugeschlagen wurden.[3]

Wahlbezirke

Nr.:Nummer des Wahlkreises mit Link zum Wahlbezirksartikel
Wahlbezirktyp:Angabe, ob es sich um einen Städtewahlkreis oder Landgemeindenwahlkreis handelt
Region:Städte oder Gerichtsbezirke, die zum Wahlbezirk gehören. Die Landgemeindewahlkreise umfassen die angegebenen Gerichtsbezirke ohne die in den Wahlbezirken 1 bis 6 enthaltenen Städte und Ortschaften. Von den mit "(O)" gekennzeichneten Ortsbezeichnungen sind nur die genannte Ortschaft, nicht jedoch die ganze Gemeinde Teil des Wahlbezirks.
WB:Anzahl der Wahlberechtigten bei der Reichsratswahl 1911
Partei 1907:Parteizugehörigkeit des Abgeordneten des Wahlbezirks bezogen auf die Reichsratswahl 1907, DA= Deutsche Agrarier, SL=Slowenische Liberale Partei, SVP=Slowenische Volkspartei
Partei 1911:Parteizugehörigkeit des Abgeordneten des Wahlbezirks bezogen auf die Reichsratswahl 1911
Nr.WahlbezirktypRegionWBPartei 1907Partei 1911
1StadtwahlkreisLaibach6824SLSL
2LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirk Laibach (ohne die Stadt Laibach)11876SVPSVP
3LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Radmannsdorf, Kronau, Neumarktl8383SVPSVP
4LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Krainburg, Bischoflack9809SVPSVP
5LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Stein, Egg7523SVPSVP
6LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Oberlaibach, Loitsch, Idria, Zirknitz8336SVPSVP
7LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Adelsberg, Senosetsch, Illyrisch Feistritz, Wippach, Laas9538SVPSVP
8LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Littai, Weixelburg, Ratschach8353SVPSVP
9LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Gurkfeld, Landstraß, Nassenfuß, Treffen10041SVPSVP
10LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Grosslaschitz, Reifnitz, Seisenberg (ohne Langenthon) sowie die Gemeinden Banja Loka Fara, Ossiunitz6627SVPSVP
11LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirke Möttling, Rudolfswerth (ohne die Gemeinden des Wahlbezirks 12), Tschernembl (ohne Stockendorf)9501SVPSVP
12LandgemeindenwahlkreisGerichtsbezirk Gottschee (ohne die Gemeinden des Wahlbezirks 10) sowie die Gemeinden Pöllandl, Tschermoschnitz, Stockendorf, Langenthon3701DADA

Einzelnachweise

  1. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 1873, XV. Stück, Nr. 40: „Gesetz vom 2. April 1873, wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 21. December 1867 (R.G.BL. Nr. 141) abgeändert wird“
  2. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Lander, 1896, LXVI. Stück, Nr. 168 „Gesetz vom 14. Juni 1896, wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867, R.G.Bl.Nr. 141, beziehungsweise die Gesetze vom 2. April 1873, R.G.Bl. Nr. 40, und vom 12. November 1886, R.G.Bl. Nr. 162, abgeändert und ergänzt werden“
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1907, IX. Stück, Nr. 17: „Gesetz vom 26. Jänner 1907 betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates“

Literatur

  • Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1911–1917, XII. Legislaturperiode. Verlag Dr. Rudolf Ludwig, Wien 1911
  • Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1907–1913, XI. Legislaturperiode (XVIII Session). Wiener Verlag, Wien, Leipzig 1907