„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen „Liste der (Flächen-)Naturdenkmale (FND, ND) im Landkreis Bautzen“. Diese kann über die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Bautzen eingesehen werden. Das Vorhandensein oder Fehlen eines Objektes in dieser Liste garantiert nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht ist.