Liste der Mitglieder der Badischen Ständeversammlung beim dritten außerordentlichen Landtag 1887

Im Sommer 1887 fand der dritte außerordentliche Landtag der Badischen Ständeversammlung statt, nachdem es bereits 1838 einen ersten und 1870 einen zweiten außerordentlichen Landtag gegeben hatte. Die Sitzungsperiode des dritten außerordentlichen Landtags währte vom 7. Juni 1887 bis zum 5. Juli 1887 mit einer Sitzungsunterbrechung vom 13. bis zum 28. Juni. In diesem Zeitraum fanden vier Sitzungen[1] der Ersten Kammer und sechs Sitzungen[2] der Zweiten Kammer statt. Zur Beratung stand die Vorlage über die strategischen Bahnen.

Präsidium der Ersten Kammer

Präsident: Freiherr Karl Rüdt von Collenberg-Bödigheim
1. Vizepräsident: Geheimrat Eugen von Seyfried
2. Vizepräsident: Geheimrat Karl Knies[3]

Mitglieder der Ersten Kammer

Prinzen des Hauses Baden

Standesherren

Vertreter der katholischen Kirche

Vertreter der evangelischen Landeskirche

Vertreter des grundherrlichen Adels

Oberhalb der Murg

Unterhalb der Murg

Vertreter der Landesuniversitäten

Vom Großherzog ernannte Mitglieder

Nicht anwesend:

  • Hermann Zimmer, Geheimrat (beim 3. außerordentlichen Landtag im Sommer 1887 nicht anwesend)

Präsidium der Zweiten Kammer

Präsident: August Lamey
1. Vizepräsident: Karl Friderich
2. Vizepräsident: Franz Xaver Lender

Die Mitglieder der Zweiten Kammer

Die Mitglieder der Zweiten Kammer beim dritten außerordentlichen Landtag waren dieselben wie beim 32. Landtag in den Jahren 1885 und 1886. Lediglich die drei verstorbenen Mitglieder Franz Heinrich von Feder, Heinrich Krausmann und Franz Karl Roßhirt fehlten und wurden auch nicht ersetzt.

Literatur

Belege und Anmerkungen

  1. Ludwig Bauer, Bernhard Gißler: Die Mitglieder der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung von 1819–1912. Fidelitas, Karlsruhe 1913, 5. Auflage, S. 50
  2. Adolf Roth und Paul Thorbecke: Die badischen Landstände. Landtagshandbuch. Verlag der G. Braunschen Hofbuchdruckerei, Karlsruhe 1907, S. 271
  3. a b c d e f Dieser Mandatsträger ist in den amtlich veröffentlichten Abgeordnetenlisten als promovierter Akademiker ausgewiesen, d. h. dort üblicherweise mit einem vor dem Namen stehenden Doktor-Grad verzeichnet

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