Liste der Gerichtsbezirke im Burgenland

Diese Liste der Gerichtsbezirke im Burgenland listet alle Gerichtsbezirke im Bundesland Burgenland auf.

Geschichte

Die deutschsprachigen Gebiete Westungarns gehörten bis 1919 zur ungarischen Krone. Im Gegensatz zur Einteilung der österreichischen Kronländer in Bezirke und Gerichtsbezirke war das Königreich Ungarn in Komitate und Stuhlbezirke unterteilt worden. Die deutschsprachigen Gebiete lagen dabei in den Komitaten Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg. Nachdem 1919 die deutschsprachigen Gebiete Westungarns Österreich zugesprochen worden war, musste für das neue Bundesland Burgenland auch eine neue politische und gerichtliche Einteilung geschaffen werden. Das Burgenland wurde daher 1921 per Verordnung dem Oberlandesgericht Wien zugeteilt, wobei gleichzeitig die Errichtung eines Landesgerichtes in Ödenburg für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit bestimmt wurde. Dem Landesgericht Ödenburg wurden weiters die Bezirksgerichte Eisenstadt, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf, Oberwart und Ödenburg unterstellt, wobei die Zuständigkeit der Bezirksgerichte in der Regel deckungsgleich mit den gleichnamigen Verwaltungsbezirken definiert wurden. Die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Ödenburg sollte sich hingegen über den Ödenburger Stadt- und Landbezirk erstrecken, die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Eisenstadt über die Städte Eisenstadt, Rust sowie den Bezirk Eisenstadt-Umgebung.[1]

Nach der Niederlage bei der Volksabstimmung in Ödenburg musste Österreich jedoch Ödenburg und Umgebung an Ungarn abtreten. Dadurch wurde Ödenburg nicht wie vorgesehen Sitz eines Landes- und eines Bezirksgerichtes, ebenso wenig konnte in der Stadt der Sitz der Landesregierung oder der Staatsanwaltschaft realisiert werden. Die übrigen Gerichtsbezirke wurden in der Folge dem Landesgericht für Strafsachen Wien bzw. dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien unterstellt.

Erst mit 1. Jänner 1959 wurde das Landesgericht Eisenstadt geschaffen, dem alle Bezirksgerichte im Burgenland bis heute unterstehen.[2]

Die Einteilung der übrigen Gerichtsbezirke blieb hingegen bis auf den nicht zu Stande gekommenen Gerichtsbezirk Ödenburg jahrzehntelang unverändert, wohl auch, weil die Gerichtsbezirke im Burgenland bei ihrer Gründung wesentlich größer waren als im österreichischen Vergleich und daher Zusammenlegungen von Bezirksgerichten wie in anderen Bundesländern bisher nicht notwendig waren.

Am 1. Jänner 2018 wurde das Bezirksgericht Jennersdorf aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Güssing zugeschlagen.[3]

Gerichtsbezirke

Bestehende Gerichtsbezirke

Alle Bezirksgerichte im Burgenland unterstehen dem Landesgericht Eisenstadt. Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen:

GRKZ:Gerichtsbezirkskennziffer (lt. Statistik Austria)
Gerichtsbezirk:Name des Gerichtsbezirkes
Politischer Bezirk:Politischer Bezirk, in dem der Gerichtsbezirk liegt
Bevölkerung:Zahl der gemeldeten Bewohner mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk (Stand: 1. Jänner 2022)[4]
Fläche:Fläche der Gerichtsbezirke in km² (Stand 2016, Gebietsstand 2018)[5]
GRKZGerichtsbezirkPolitische(r) Bezirk(e)BevölkerungFläche
1011EisenstadtEisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust61.481516,03
1041GüssingGüssing, Jennersdorf42.826738,68
1061MattersburgMattersburg40.593237,83
1071Neusiedl am SeeNeusiedl am See60.8061.038,64
1081OberpullendorfOberpullendorf37.524701,44
1091OberwartOberwart54.353732,58

Ehemaliger Gerichtsbezirk

Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen:

Gerichtsbezirk:Name des Gerichtsbezirkes
Landesgericht:Landesgericht, dem das Bezirksgericht unterstellt war
Politischer Bezirk:Politischer Bezirk, in dem der Gerichtsbezirk zuständig war
Auflösung:Datum, mit dem die Auflösung des Gerichtsbezirkes rechtswirksam wurde
Zugewiesen zu:Gerichtsbezirk, dem das Gebiet des aufgelösten Gerichtsbezirkes zugewiesen wurde
Gerichts­bezirkLandes­gerichtPolitischer BezirkAuflösungZugewiesen zu
JennersdorfEisenstadtJennersdorf1. Jänner 2018Güssing

Einzelnachweise

  1. Verordnung der Bundesregierung über die vorläufige Einrichtung der Verwaltung, der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Rechnungskontrolle und der Verwaltungs-, der Kompetenz- sowie der Wahlgerichtsbarkeit im Burgenland (Einrichtungsverordnung, E. V. B.). Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. 192. Stück, Nr. 476 (auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online)
  2. BGBl. Nr. 269/1958: Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958, mit dem das Landesgericht Eisenstadt errichtet wird.
  3. BGBl. II Nr. 50/2017: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Burgenland (Bezirksgerichte-Verordnung Burgenland 2017)
  4. Statistik Austria – Bevölkerung zu Jahresbeginn nach administrativen Gebietseinheiten (Bundesländer, NUTS-Regionen, Bezirke, Gemeinden) 2002 bis 2022 (Gebietsstand 1.1.2022) (ODS)
  5. Gemeindeverzeichnis, Stand 1.1.2016, Statistik Austria, Wien 2016.

Literatur

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