Liste der Bundesautobahnen, die keine Autobahnen sind
Die folgenden deutschen Strecken sind zwar als Bundesautobahn nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet, jedoch keine Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, weil sie nicht dem Ausbaustandard entsprechen; daher sind sie auch nicht mit Verkehrszeichen Nr. 330.1 (Autobahnzeichen) beschildert.
Für diese Bundesautobahnabschnitte gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung für Autobahnen nicht, obwohl auf ihnen die auf allen Bundesautobahnen generell gültige LKW-Maut nach dem Autobahnmautgesetz erhoben wird. Seit Einführung der LKW-Maut erkennt man sie daher an dem Verkehrszeichen Nr. 390.
Die Liste ist unvollständig.
BAB 4 bei Vetschau (Aachen)
Ein mehrere hundert Meter langes Teilstück am
- (1) Grenzübergang Bocholtz (NL) / Vetschau (D)
ist als Kraftfahrstraße bzw. Autoweg ausgebaut, gehört aber zur deutschen A 4 bzw. zur niederländischen A76.
BAB 30 bei Bad Oeynhausen
Das Teilstück der A 30 östlich von Bad Oeynhausen war bis zur Fertigstellung des Lückenschlusses (Nordumgehung Bad Oeynhausen) im Jahr 2018 als B 514 beschildert
- (34) Anschluss B 61
- (35) Kreuz Bad Oeynhausen
- (–) Anschluss B 514
BAB 60 bei Prüm
Ein 19 km langes Teilstück der A60 zwischen Winterspelt und Prüm, das als Kraftfahrstraße ausgeschildert und 3-spurig ausgebaut ist.
- (2) Winterspelt
- (3) Bleialf
- (4) Prüm
BAB 62 bei Pirmasens
Die Bundesautobahn A 62 ist im folgenden Abschnitt eine Kraftfahrstraße, da es dem dort einbahnig-zweistreifigen Querschnitt an der in Deutschland für Autobahnen erforderlichen baulichen Mitteltrennung fehlt:
- (12) Bann
- (13) Weselberg
- (14) Thaleischweiler-Fröschen
- (15) Pirmasens
Die Möglichkeit für den späteren Anbau einer weiteren Fahrbahn auf der Westseite wurde an kreuzenden Bauwerken vorgesehen.[1]
BAB 64 bei Trier
Ein 2 km langes Teilstück zwischen
- (3) Trier und
- (4) Anschluss A 602
ist nicht wie eine Autobahn ausgebaut, gehört aber zur A 64.
BAB 98 bei Laufenburg
- (–) Laufenburg
- (–) Luttingen
Im weiteren Verlauf dann:
BAB 98 bei Tiengen
- (–) Tiengen-West
- (–) Tiengen-Ost
- (–) Lauchringen
Siehe auch
Einzelnachweise
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Zeichen 390 – Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz, StVO 2004. Farblich korrekte Umsetzung der Originalvorlage mit dem digitalen RAL-Farbton „Verkehrsrot“. Im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 786, wird das Zeichen „Zollstelle“, aus dem Zeichen 390 abgeleitet wurde, in seinen Details abgebildet. Die Gesamtgröße beträgt in der Regel 600 x 600 mm, in Ausnahmefälle ist eine andere Größe möglich. Die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm, der rote Rahmen ist 24 mm breit. Die Versalhöhe beträgt bei Zeichen 390 100 mm. Der Ausrundungshalbmesser am linken und rechten Ende des schwarzen Balkens beträgt 50 mm.
Zeichen 334: Ende der Autobahn – gültig ab 01.07.1992 auf Grundlage der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung 1992. 2013 erhielt das Zeichen die Nummer „330.2“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.