Liste der Bodendenkmäler in Wolfertschwenden

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Wolfertschwenden zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

  • In der Spalte Name, Bezeichnung ist die Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes genannt.
  • In der Spalte Ortsteil ist der Ortsteil von Bad Grönenbach gelistet in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet.
  • In der Spalte Koordinaten ist der geografische Standort angegeben.
  • In der Spalte Denkmalnummer ist die offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angegeben.
  • In der Spalte Entstehung sind besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft genannt.
  • In der Spalte Denkmalumfang, Bemerkung, sind nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten enthalten.

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Auflistung der Bodendenkmäler

Name, BezeichnungOrtsteilKoordinatenDenkmalnummerDatumDenkmalumfang, BemerkungBild
Mittelalterliche KirchenfundamenteWolfertschwenden47° 53′ 36,34″ N, 10° 15′ 55,3″ OD-7-8127-0014[1]
KreisgrabenWolfertschwenden47° 53′ 21,79″ N, 10° 15′ 26,72″ OD-7-8127-0056[2]Unbekannte Zeitstellung
SiedlungsfundeWolfertschwenden47° 53′ 14,74″ N, 10° 15′ 27,37″ OD-7-8127-0013[3]Römische Kaiserzeit
Straße der römischen KaiserzeitWolfertschwenden47° 53′ 20,23″ N, 10° 15′ 46,92″ OD-7-8127-0058[4]Römische Kaiserzeit
Mittelalterlicher AnsitzNiederdorf47° 54′ 45,16″ N, 10° 15′ 46,3″ OD-7-8027-0050[5]Hochmittelalterlich

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Eintragung D-7-8127-0014
  2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Eintragung D-7-8127-0056
  3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Eintragung D-7-8127-0013
  4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Eintragung D-7-8127-0058
  5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Eintragung D-7-8027-0050

Weblinks

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