Liste der Bodendenkmäler in Weilersbach (Oberfranken)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Weilersbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Weilersbach

LageObjektAkten-Nr.Bild
(Standort)Mittelalterlicher BurgstallD-4-6232-0060BW
(Standort)Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher ZeitstellungD-4-6232-0061BW
(Standort)Mittelalterlicher Burgstall und archäologische Befunde der frühen Neuzeit im Bereich des ehemaligen Schlosses „Oberweilersbach“D-4-6232-0062BW
(Standort)Siedlung der römischen KaiserzeitD-4-6232-0136BW
(Standort)Siedlung der jüngeren Latènezeit sowie früh- bis hochmittelalterliche WüstungD-4-6232-0154BW
(Standort)Vermutlich früh- bis spätmittelalterliche WüstungD-4-6232-0158BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungD-4-6232-0169BW
(Standort)Hohlwegfächer des Mittelalters und der frühen Neuzeit, wohl im Zusammenhang mit dem Burgstall im Bereich der Retterner Kanzel, vgl. D-4-6232-0390D-4-6232-0187BW
(Standort)Vermutlich spätmittelalterliche HofwüstungD-4-6232-0257BW
(Standort)Höhensiedlung des Neolithikums, der Hallstatt- und Frühlatènezeit sowie mittelalterlicher BurgstallD-4-6232-0390BW
(Standort)Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen bis neuzeitlichen Wallfahrtskirche sowie vermutlich Körpergräber des Mittelalters und der NeuzeitD-4-6232-0399BW
(Standort)Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Nikolauskirche sowie Fundamente mittelalterlicher VorgängerbautenD-4-6232-0401BW
(Standort)Siedlung der späten LatènezeitD-4-6232-0405BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

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