Liste der Bodendenkmäler in Unterleinleiter
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler der oberfränkischen Gemeinde Unterleinleiter zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Unterleinleiter
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Siedlung des Jung- bis Endneolithikums sowie der Späthallstatt- und Frühlatènezeit | D-4-6132-0278 | |
(Standort) | Siedlung der Urnenfelderzeit, der frühen Latènezeit und der jüngeren Latènezeit | D-4-6133-0174 | |
(Standort) | Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung | D-4-6133-0240 | |
(Standort) | Siedlung der jüngeren Latènezeit | D-4-6133-0241 | |
(Standort) | Siedlung der Hallstattzeit und der jüngeren Latènezeit | D-4-6133-0242 | |
(Standort) | Siedlung der Urnenfelderzeit und der frühen Latènezeit | D-4-6133-0243 | |
(Standort) | Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit, darunter solche von Vorgängeranlagen, im Bereich des frühneuzeitlichen Seckendorff-Schlosses von Unterleinleiter | D-4-6133-0244 | |
(Standort) | Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der im Kern frühneuzeitlichen evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Bartholomäus von Unterleinleiter | D-4-6133-0245 | |
(Standort) | Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung | D-4-6133-0271 |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Denkmalliste für Unterleinleiter (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege