Liste der Bodendenkmäler in Sand am Main

Wappen von Sand

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Sand a.Main zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält sechs Bodendenkmäler.

Bodendenkmäler nach Gemarkung

Sand a.Main

LageObjektAkten-Nr.Bild
Kirchplatz 1
(Standort)
Untertägige Bauteile der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus (Baudenkmal D-6-74-195-1) von Sand a.Main sowie Fundamente eines hochmittelalterlichen VorgängerbausD-6-6029-0050BW
Kernstadt Sand a.Main
(Standort)
Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kernstadt von Sand a.Main.D-6-6029-0051BW
Vorstadt Sandwörth
(Standort)
Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Vorstadt „Sandwörth“ von Sand a.MainD-6-6029-0052BW

Zeller Forst-West

LageObjektAkten-Nr.Bild
westlich Gipfel Ebersberg bei Zell
(Standort)
Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung und mittelalterlicher Burgstall „Ebersberg“D-6-6029-0001BW
Südsüdöstlich Gipfel Ebersberg bei Zell
(Standort)
Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher ZeitstellungD-6-6029-0022BW
Waldrand nördlich von Oberschleichach
(Standort)
Bestattungsplatz mit Grabhügeln der HallstattzeitD-6-6029-0022BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Siehe auch

Literatur

  • Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.

Weblinks

Commons: Bau- und Bodendenkmäler in Sand am Main – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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