Liste der Bodendenkmäler in Ottensoos

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Ottensoos zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 3. Juli 2018 sind 24 Bodendenkmäler von Ottensoos in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler

Name, BezeichnungOrtsteilKoordinatenDenkmalnummerZeitstellungDenkmalumfang, BemerkungBild
Siedlung der späten BronzezeitOttensoos49° 30′ 19,44″ N, 11° 19′ 50,26″ OD-5-6433-0144In der Waldflur Vogelslohe westlich von Ottensoos
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der UrnenfelderzeitOttensoos49° 30′ 49,57″ N, 11° 19′ 35,32″ OD-5-6433-0145Auf dem Kronberg nordwestlich von Ottensoos
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Latènezeit, mittelalterliche WüstungOttensoos49° 30′ 42,19″ N, 11° 19′ 51,92″ OD-5-6433-0146Nordwestlich von Ottensoos
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungOttensoos49° 30′ 9,49″ N, 11° 19′ 37,11″ OD-5-6433-0147Südwestlich von Ottensoos
Freilandstation des Endpaläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung der Bronze- und Latènezeit, mittelalterliche WüstungOttensoos/Neunkirchen am Sand49° 31′ 3,94″ N, 11° 20′ 7,65″ OD-5-6433-0148Im Gewerbegebiet Bräunleinsberg. Gemeindegrenze zu Neunkirchen am Sand überschreitendes Bodendenkmal
Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Schnurkeramik und der Urnenfelderzeit, Grabhügel und Brandgräber der Hallstatt- und LatènezeitOttensoos/Neunkirchen am Sand49° 31′ 13,1″ N, 11° 20′ 41,23″ OD-5-6434-0064Südlich von Speikern. Gemeindegrenze zu Neunkirchen am Sand überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung der Schnurkeramik, der Urnenfelder- und FrühlatènezeitOttensoos49° 30′ 9,6″ N, 11° 20′ 12,51″ OD-5-6434-0078Südlich von Ottensoos
Siedlung der späten Bronze- und UrnenfelderzeitOttensoos49° 30′ 16,56″ N, 11° 20′ 14,89″ OD-5-6434-0079Am südlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der späten BronzezeitOttensoos49° 30′ 37,62″ N, 11° 20′ 51,5″ OD-5-6434-0080Am östlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der späten BronzezeitOttensoos49° 30′ 40,44″ N, 11° 20′ 41,06″ OD-5-6434-0082Am östlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der Späthallstatt- und FrühlatènezeitOttensoos49° 30′ 22,44″ N, 11° 21′ 37,86″ OD-5-6434-0083Östlich von Ottensoos
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungOttensoos49° 31′ 1,68″ N, 11° 20′ 43,29″ OD-5-6434-0084Nördlich von Ottensoos
Siedlung der UrnenfelderzeitOttensoos49° 30′ 59,84″ N, 11° 21′ 4,21″ OD-5-6434-0085Nordöstlich von Ottensoos
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungOttensoos49° 29′ 59,24″ N, 11° 21′ 3,92″ OD-5-6434-0086Südöstlich von Ottensoos
Siedlung der Urnenfelder- und LatènezeitOttensoos49° 30′ 44,36″ N, 11° 20′ 51,41″ OD-5-6434-0087Am nordöstlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der Urnenfelder- und HallstattzeitOttensoos49° 30′ 43,32″ N, 11° 21′ 0,99″ OD-5-6434-0088Am nordöstlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der späten Latènezeit sowie des frühen und hohen MittelaltersOttensoos49° 30′ 42,46″ N, 11° 20′ 36,22″ OD-5-6434-0090Am nordöstlichen Ortsrand von Ottensoos
Siedlung der Hallstatt- und der späten LatènezeitOttensoos49° 31′ 10,8″ N, 11° 20′ 31,5″ OD-5-6434-0092Östlich von Bräunleinsberg
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungOttensoos49° 30′ 25,62″ N, 11° 21′ 3,55″ OD-5-6434-0093Am östlichen Ortsrand von Ottensoos
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Veit und ihres befestigten KirchhofsOttensoos49° 30′ 34,06″ N, 11° 20′ 26,4″ OD-5-6434-0240Kirche St. VeitD-5-74-146-3 01.jpg
weitere Bilder
Siedlung der UrnenfelderzeitOttensoos/Lauf an der Pegnitz49° 29′ 41,68″ N, 11° 19′ 35,28″ OD-5-6533-0019Auf dem Kornberg. Gemeindegrenze zu Lauf an der Pegnitz überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungOttensoos/Lauf an der Pegnitz49° 29′ 52,23″ N, 11° 19′ 29,82″ OD-5-6533-0063Gemeindegrenze zu Lauf an der Pegnitz überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungOttensoos49° 29′ 53,28″ N, 11° 20′ 52,45″ OD-5-6534-0120Südlich von Ottensoos
Siedlung der UrnenfelderzeitWeigenhofen49° 28′ 59,29″ N, 11° 21′ 36,5″ OD-5-6534-0123Westlich von Sendelbach

Siehe auch

Weblinks

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

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