Liste der Bodendenkmäler in Mühldorfer Hart
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler des oberbayerischen gemeindefreien Gebietes Mühldorfer Hart zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
Mühldorfer Hart () | Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7740-0035 | |
Mühldorfer Hart (Standort) | Obertägige und untertägige Teile von Zwangsarbeiterlagern (Waldlager V und VI) sowie Lager der Wachmannschaften des ehem. Rüstungswerks Mühldorfer Hart (1944- 1945). | D-1-7740-0262[1] | |
Mühldorfer Hart () | Untertägige Teile von Massengräbern des ehem. Rüstungswerks Mühldorfer Hart (1944-1945). | D-1-7740-0263 |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Denkmalliste für Mühldorfer Hart (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Abfrage der Bodendenkmäler in Wikidata
Einzelnachweise
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-7740-0262. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
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Wappen Landkreis Muehldorf am Inn Gespalten von Schwarz und Gold; vorne ein linksgewendeter rotgekrönter und bewehrter goldener Löwe, hinten ein rotbewehrter schwarzer Löwe.