Liste der Bodendenkmäler in Karlstein am Main

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Karlstein am Main zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Karlstein am Main

LageObjektAkten-Nr.Bild
(Standort)Brandgräber der Völkerwanderungszeit.D-6-5919-0001BW
(Standort)Völkerwanderungszeitliche Körpergräber.D-6-5920-0052BW
(Standort)Bestattungsplatz mit Brandgräbern der älteren Urnenfelderzeit.D-6-5920-0055BW
(Standort)Archäologische Befunde im Bereich eines Bestattungsplatzes mit Körpergrab der frühen Neuzeit.D-6-5920-0056BW
(Standort)Völkerwanderungszeitliche Bestattungen.D-6-5920-0060BW
(Standort)Bestattungsplatz mit Körperbestattungen der Merowingerzeit.D-6-5920-0118BW
Karlsplatz 2
(Standort)
Archäologische Befunde im Bereich der hoch- bis spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen alten katholischen Pfarrkirche St. Hippolytus von Dettingen am Main.D-6-5920-0120BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Karlstein am Main – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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