Liste der Bodendenkmäler in Jettenbach (Oberbayern)
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Jettenbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Jettenbach
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Siedlung der römischen Kaiserzeit. | D-1-7840-0035 | |
(Standort) | Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7840-0037 | |
Am Schloßberg 5; 4; 6 (Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Jettenbach und seiner Vorgängerbauten mit barocken Gartenanlagen. | D-1-7840-0182 | weitere Bilder |
Dorfstraße 11 (Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Michael in Grafengars. | D-1-7840-0184 | |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7840-0185 |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Jettenbach (Oberbayern) (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
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Autor/Urheber: This Chris Guy, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Tor zum verbleibenden Innenhof des Schlosses Jettenbach
Wappen Landkreis Muehldorf am Inn Gespalten von Schwarz und Gold; vorne ein linksgewendeter rotgekrönter und bewehrter goldener Löwe, hinten ein rotbewehrter schwarzer Löwe.