Liste der Bodendenkmäler in Iggensbach

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler der niederbayerischen Gemeinde Iggensbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Iggensbach

LageObjektAkten-Nr.Bild
Hauptstraße 9
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Kirchhofes und der katholischen Pfarrkirche Mariä Namen in Iggensbach.D-2-7244-0168Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort)Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Pestfriedhofes und der katholischen Expositurkirche Mariä Heimsuchung bei Schöllnstein.D-2-7244-0207Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort)Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Wallfahrtsortes und der katholischen Wallfahrtskirche Mariä Krönung in Handlab.D-2-7244-0213Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort)Station des Mittel- und Jungpaläolithikums (Altmühlien/Szeletien, Aurignacien, Gravettien).D-2-7244-0220BW
(Standort)Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Burgstalles Schöllnstein (Burgruine Schöllnstein).D-2-7245-0001BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Iggensbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Pfarrkirche Iggensbach.JPG
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Die Pfarrkirche Maria Namen in Iggensbach
Wappen Landkreis Deggendorf.svg
Coat of arms of the district of Landkreis Deggendorf
Kirche Schoellnstein.JPG
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Die Expositurkirche Maria Heimsuchung in Schöllnstein