Liste der Bodendenkmäler in Hohenroth
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler der unterfränkischen Gemeinde Hohenroth zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Hohenroth
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Johann-Klöhr-Straße 36 (Standort) | Archäologische Befunde im Bereich der 1992 an Stelle der Kirche von 1803 errichteten katholischen Kirche St. Bartholomäus von Leutershausen mit Vorgängerbauten und Körpergräbern im Kirchhofbereich. | D-6-5626-0018 | |
Struthofstraße 1 (Standort) | Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der 1889 an Stelle eines Vorgängerbaues errichteten katholischen Kirche St. Bonifatius von Windshausen mit ummauertem Kirchhof. | D-6-5626-0021 | |
(Standort) | Höhensiedlung der Urnenfelderzeit und Siedlung des frühen und hohen Mittelalters mit Abschnittsbefestigung sowie Fundamenten einer ehemaligen Kirche auf dem Veitsberg. | D-6-5627-0007 | |
(Standort) | Höhensiedlung des Jungneolithikums. | D-6-5627-0033 | |
Kirchgasse 2a (Standort) | Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der 1931 neu errichteten katholischen Kirche Mariä Geburt von Hohenroth mit Vorgängerbauten und ehemaligem ummauertem Kirchhof. | D-6-5627-0149 | weitere Bilder |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Hohenroth (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Auf dieser Seite verwendete Medien
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Die Kirche St. Bonifatius in Windshausen
Autor/Urheber: A. Köppl, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Hohenroth, Kreis Rhön-Grabfeld (2011)