Liste der Bodendenkmäler in Hochstadt am Main
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler der oberfränkischen Gemeinde Hochstadt am Main zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Hochstadt am Main
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Freilandstation des Spätpaläolithikums und des Mesolithikums sowie Siedlung des Neolithikums. | D-4-5832-0004 | |
(Standort) | Freilandstation des Paläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums, der Hallstattzeit und der Frühlatènezeit. | D-4-5832-0005 | |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-4-5832-0148 | |
(Standort) | Siedlung der Hallstattzeit. | D-4-5833-0037 | |
() | Wall-Graben-Anlage des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, wohl Einhegung eines ehemaligen Rechtsbezirks | D-4-5833-0038 | |
Hauptstraße 18 (Standort) | Archäologische Befunde im Bereich des frühneuzeitlichen ehemaligen Wasserschlosses mit mittelalterlicher Vorgängerburg sowie im Bereich der im Kern mittelalterlichen katholischen Kuratiekirche Mariä Himmelfahrt von Hochstadt am Main. | D-4-5833-0040 | weitere Bilder |
(Standort) | Turmhügel des Mittelalters. | D-4-5833-0052 | |
(Standort) | Freilandstation des Paläolithikums und des Mesolithikums sowie Siedlungvorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-4-5833-0061 |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Hochstadt am Main (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Auf dieser Seite verwendete Medien
Gespalten von Blau und Gold; vorne über goldenem Reichsapfel eine goldene Kaiserkrone mit rotem Innenfutter; hinten ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, rot bewehrter, schwarzer Löwe.
Autor/Urheber: Benreis, Lizenz: CC BY 3.0
Die katholische Kuratiekirche Mariä Himmelfahrt, Hauptstraße 18, mit einem Chor aus dem 14. Jahrhundert, Turm und Langhaus wurden 1922 nach Plänen von Chrysostomus Martin in gotisierenden Formen errichtet. Baudenkmal D-4-78-127-2