Liste der Bodendenkmäler in Großlangheim

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem unterfränkischen Markt Großlangheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Großlangheim

LageObjektAkten-Nr.Bild
()Siedlungs- oder Opferplatz des Mesolithikums und des Neolithikums sowie SiedlungenD-6-6227-0012
()Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6227-0013
()Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6227-0014
()Brandgräber der Urnenfelderzeit.D-6-6227-0015
()Siedlung der Urnenfelderzeit.D-6-6227-0016
()Freilandstation des Mesolithikums sowie Siedlung des Neolithikums.D-6-6227-0018
()Siedlung der älteren und mittleren Latènezeit.D-6-6227-0019
()Siedlung der Großromstedter Kultur.D-6-6227-0021
()Siedlung des Neolithikums und der Urnenfelderzeit.D-6-6227-0024
()Siedlung des Neolithikums, Brandgräber der UrnenfelderzeitD-6-6227-0082
()Gräber der Hallstattzeit.D-6-6227-0097
()Siedlung der Linearbandkeramik, der jüngeren Latènezeit und der römischen Kaiserzeit.D-6-6227-0102
()Siedlung der Urnenfelderzeit und der jüngeren Latènezeit.D-6-6227-0103
()Archäologische Befunde und untertägige TeileD-6-6227-0122
()Archäologische Befunde, spätmittelalterliche Vorgängerbauten und untertägige TeileD-6-6227-0123
()Archäologische Befunde und untertägige Teile der spätmittelalterlichen KapelleD-6-6227-0124

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Großlangheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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