Liste der Bodendenkmäler in Erlenbach bei Marktheidenfeld

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Erlenbach bei Marktheidenfeld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Erlenbach bei Marktheidenfeld

LageObjektAkten-Nr.Bild
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher ZeitstellungD-6-6123-0042BW
(Standort)Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6123-0043BW
(Standort)Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6123-0044BW
Bergstraße 3
(Standort)
Vorgängerbau und Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Filialkirche St. Ägidius von Tiefenthal.D-6-6123-0052BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6123-0097BW
(Standort)Siedlung der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit und der älteren Latènezeit.D-6-6123-0099BW

Siehe auch

  • Liste der Baudenkmäler in Erlenbach bei Marktheidenfeld

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Erlenbach bei Marktheidenfeld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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