Liste der Bodendenkmäler in Ergersheim (Mittelfranken)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Ergersheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Ergersheim

LageObjektAkten-Nr.Bild
()Höhensiedlung des Neolithikums und der Hallstattzeit sowie Burgstall des Mittelalters.D-5-6427-0004
()Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums.D-5-6427-0005
()Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung vorgeschichtlicher ZeitstellungD-5-6427-0006
()Bestattungsplatz der Metallzeiten.D-5-6427-0010
(Standort)Bestattungsplatz der Spätbronzezeit.D-5-6427-0011BW
()Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-5-6427-0021
()Siedlung des Neolithikums und der Latènezeit.D-5-6427-0022
()Siedlung der Linearbandkeramik, der späten Bronze-, der Hallstatt- und der Latènezeit.D-5-6427-0023
()Siedlung des Neolithikums.D-5-6427-0025
()Siedlung des Neolithikums.D-5-6427-0026
()Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-5-6427-0028
()Siedlung des Alt- und Jungneolithikums sowie der späten Latènezeit.D-5-6427-0029
()Siedlung des Neolithikums.D-5-6427-0032
()Siedlung des Neolithikums.D-5-6427-0035
()Siedlung des Neolithikums.D-5-6427-0037
()Siedlung der Urnenfelder- und Hallstattzeit.D-5-6427-0191
()Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. PfarrkircheD-5-6427-0207
(Standort)Siedlung der UrnenfelderzeitD-5-6427-0217BW
()Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. PfarrkircheD-5-6427-0225
(Standort)Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. KapelleD-5-6427-0226BW
()Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. KircheD-5-6427-0230
()Abschnittsbefestigung mit Höhensiedlung des Spät- bis Endneolithikums.D-5-6428-0054
()Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder-, Latène- und der mittleren römischen KaiserzeitD-5-6428-0055
()Siedlung der Urnenfelder-, Latène- und der römischen Kaiserzeit.D-5-6428-0056
()Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-5-6428-0058
()Siedlung der Latènezeit.D-5-6428-0059
()Siedlung des Neolithikums und der Latènezeit sowie Bestattungsplatz mit KörpergrabD-5-6428-0061
()Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-5-6428-0184
()Siedlung des Neolithikums und der Bronze- und Urnenfelderzeit.D-5-6428-0218
()Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-5-6428-0219
()Dolinenfeld mit endneolithischen, bronzezeitlichen und urnenfelderzeitlichen BefundenD-5-6428-0252
()Siedlungsniederschläge des Entneolithikums und der Metallzeiten.D-5-6428-0258
()Siedlung des Neolithikums und der Latènezeit.D-5-6527-0026
()Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder-, Hallstatt- und Spätlatènezeit.D-5-6527-0028
()Siedlung des Neolithikums.D-5-6527-0029
()Siedlung der Linearbandkeramik.D-5-6527-0032
()Siedlung der Linearbandkeramik.D-5-6527-0056
()Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-5-6527-0330

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

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