Liste der Bodendenkmäler in Eltmann

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Stadt Eltmann zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Eltmann

LageObjektAkten-Nr.Bild
()Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6029-0002
()Bestattungsplatz mit Grabhügelfeld vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6029-0003
()Mittelalterlicher Burgstall.D-6-6029-0004
()Siedlung vermutlich der frühen Latènezeit.D-6-6029-0005
()Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Kath. Wallfahrtskirche Mariä HeimsuchungD-6-6029-0068
()Untertägige Bauteile der mittelalterlichen Stadtbefestigung von Eltmann sowie FundamenteD-6-6029-0071
()Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters sowie der frühen NeuzeitD-6-6029-0072
()Untertägige Siedlungsteile des späten Mittelalters und der frühen NeuzeitD-6-6029-0073
()Burgstall "Wallburg" des Mittelalters und der Neuzeit.D-6-6030-0001
()Fundamente von Vorgängerbauten der im Kern spätmittelalterlichen Kath. StadtpfarrkircheD-6-6030-0006
()Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Kath. Filialkirche St. Georgius von Roßstadt.D-6-6030-0078
()Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Kath. Filialkirche St. Georg von Lembach.D-6-6030-0084
()Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6030-0094

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Eltmann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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