Liste der Bodendenkmäler in Ellgau
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler der schwäbischen Gemeinde Ellgau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Bodendenkmäler in Ellgau
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-7-7331-0006 | |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-7-7331-0159 | |
Hauptstraße 44 (Standort) | Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Ulrich in Ellgau, mit altem Friedhofsbereich. | D-7-7331-0163 | |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-7-7431-0050 | |
(Standort) | Siedlung des frühen Mittelalters. | D-7-7431-0264 |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Ellgau im Bayerischen Denkmal-Atlas
- Denkmalliste für Ellgau (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
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Dies ist ein Foto des bayerischen Baudenkmals mit der BLfD-Aktennummer