Liste der Bodendenkmäler in Deiningen

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler der schwäbischen Gemeinde Deiningen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Deiningen

LageObjektAkten-Nr.Bild
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0048BW
(Standort)Mittelalterlicher Burgstall.D-7-7129-0062BW
(Standort)Grabhügel der Hallstattzeit.D-7-7129-0063BW
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0064BW
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0065BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0066BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums, der Bronze-, Urnenfelder-, Hallstatt-, LatènezeitD-7-7129-0067BW
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0068BW
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0069BW
(Standort)Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0070BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums, der Bronze-, Urnenfelder-, Hallstatt- und Latènezeit sowie VillaD-7-7129-0071BW
(Standort)Siedlung der Linearbandkeramik, der Rössener Kultur, der Bronze-, Urnenfelder-, HallstattzeitD-7-7129-0072BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0073BW
(Standort)Siedlung der Bronze-, Urnenfelder- und Hallstattzeit.D-7-7129-0074BW
(Standort)Körpergräber des frühen Mittelalters sowie Siedlung des Neolithikums und der Bronzezeit.D-7-7129-0077BW
(Standort)Siedlung der späten Latènezeit und Villa rustica der römischen Kaiserzeit.D-7-7129-0078BW
(Standort)Siedlung der Altheimer Kultur, der Hallstattzeit, der Spätlatènezeit und der römischen KaiserzeitD-7-7129-0080BW
(Standort)Straße der römischen Kaiserzeit.D-7-7129-0082BW
(Standort)Siedlung der Bronze- und der Urnenfelderzeit.D-7-7129-0391BW
(Standort)Siedlung der Urnenfelder- und der Hallstattzeit.D-7-7129-0392BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder-, Hallstatt- und Latènezeit.D-7-7129-0394BW
(Standort)Siedlung der Völkerwanderungszeit.D-7-7129-0403BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder- und der Hallstattzeit.D-7-7129-0404BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums.D-7-7129-0469BW
(Standort)Grabhügel vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-7-7129-0511BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder- und der Hallstattzeit.D-7-7129-0579BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums.D-7-7129-0597BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums und der Hallstattzeit.D-7-7129-0598BW
(Standort)Siedlung der Hallstatt- und der Latènezeit.D-7-7129-0599BW
(Standort)Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. MartinD-7-7129-0600BW
(Standort)Mittelalterliche und frühneuzeitliche BefundeD-7-7129-0603BW
(Standort)Siedlung der Linearbandkeramik und der Hallstattzeit.D-7-7129-0646BW
(Standort)Siedlungen der vorgeschichtlichen Metallzeiten.D-7-7129-0684BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Deiningen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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