Liste der Bodendenkmäler im Mauther Forst
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler des niederbayerischen gemeindefreien Gebietes Mauther Forst zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler im Mauther Forst
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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(Standort) | Teilabschnitt des Bergreichensteiner Zweiges des mittelalterlich-frühneuzeitlichen Altweges Goldener Steig. | D-2-7047-0007 | |
(Standort) | Teilabschnitt des Bergreichensteiner Zweiges des mittelalterlich-frühneuzeitlichen Altweges Goldener Steig. | D-2-7047-0008 | |
(Standort) | Teilabschnitt des Bergreichensteiner Zweiges des mittelalterlich-frühneuzeitlichen Altweges Goldener Steig. | D-2-7047-0009 |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Denkmalliste für Mauther Forst (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
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Wappen Landkreis Freyung-Grafenau. Über gekürzter und eingeschweifter Spitze, darin die bayerischen Rauten, in Silber nebeneinander ein linksgewendeter schwarzer Bär und ein roter Wolf. Die früheren Kreise Grafenau und Wolfstein wurden 1972 zum neuen Landkreis Freyung-Grafenau vereinigt. Das Amt Wolfstein, benannt nach dem Schloss Wolfstein nahe Freyung, geht zurück auf ein bischöflich passauisches Pflegamt. Deshalb steht das Passauer Wappenschild, der rote Wolf, im Landkreiswappen; er war schon im früheren Wolfsteiner Kreiswappen berücksichtigt worden. Das Amt Grafenau, das aus dem herzoglich bayerischen Pfleggericht Bärnstein bei Grafenau hervorgegangen ist, wird im Wappen durch den Bären symbolisiert. Die bayerischen Rauten zeigen die lange Kontinuität bayerischer Verwaltungstradition im unteren bayerischen Wald. Sie standen auch schon im früheren Grafenauer Landkreiswappen.