Liste der Baudenkmäler in Vorbach

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Vorbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Vorbach

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Industriestraße
()
FriedhofFriedhofsmauer, Bruchstein- und Quadermauerwerk, z. T. verputzt, 18./19. Jahrhundert; Kapelle, kleiner Satteldachbau über rechteckigem Grundriss, wohl 2. Hälfte 19. Jahrhundert; im Inneren Lourdesgrotte; Friedhofskreuz, Gusseisenkruzifix auf profiliertem Granitsockel, wohl Ende 19. JahrhundertD-3-74-163-9
Kirchbühlstraße
()
Gusseisenkruzifixmit Muttergottesfigur auf gestuftem Granitsockel, bezeichnet mit „1893“D-3-74-163-8
Kirchplatz 1
(Standort)
Katholische Kirche St. AnnaSaalkirche mit Walmdach, dreiseitig geschlossen, Giebelreiter mit Zwiebelhaube, Mitte 18. Jahrhundert (1980/81 nach Westen erweitert); mit AusstattungD-3-74-163-1BW
Bahnlinie Nürnberg - Schirnding (bei Bahn-km 86,709), Hauptstraße
(Standort)
Bahnbrücke, Eisenbahnüberführungeinbogig-stichbogige Natursteinquaderbrücke über die Hauptstraße der Strecke 5903, beidseitig verbreitert, 1877D-3-74-163-12BW

Höflas

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Bahnlinie Nürnberg - Schirnding (bei Bahn-km 83,891)
()
Bahnbrücke, Eisenbahnüberführungeinbogig-tonnengewölbte Natursteinquaderbrücke über den Feldweg von Höflas nach Naslitz der Strecke 5903, nordseitig verbreitert, 1877D-3-74-163-11

Oberbibrach

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Vorbacher Straße 1
(Standort)
Katholische Kirche St. Johannes EvangelistSaalkirche mit Walmdach und eingezogenem Rechteckchor, Chorturm mit gestufter Zwiebelhaube, 1761–72 von Hugo Strauß; mit Ausstattung

Friedhofsmauer, Bruchstein- und Quadermauerwerk, 18./19. Jahrhundert; Friedhofskreuz, Gusseisenkruzifix auf Granitsockel, bezeichnet mit „1887“; Kriegerdenkmal für die Gefallenen beider Weltkriege, breitgelagerte Inschrifttafel, darauf Kreuz mit Pietá-Relief, wohl 1920er Jahre, später mit Gefallenennamen des Zweiten Weltkriegs ergänzt

Kapelle, Zeltdachbau über unregelmäßigem Grundriss, Bruchstein, wohl 18. Jahrhundert

D-3-74-163-2Katholische Kirche St. Johannes Evangelist
Vorbacher Straße 7
(Standort)
Wohnhaus, ehemaliges BeamtenhausZweigeschossiger Mansardwalmdachbau, um 1770D-3-74-163-3BW
Kr NEW 5
()
BildstockSandsteinschaft, Laterne mit segmentbogigen Bildfeldern und Kreuzdach, 19. Jahrhundert, Sockel wohl 1. Hälfte 17. JahrhundertD-3-74-163-6
Kr NEW 5
()
BildstockSandsteinschaft, Laterne mit halbrunden Bildfeldern und Kreuzdach, Sockel mit Inschrift, mit kleinem Gusseisenkruzifix, bezeichnet mit „1903“D-3-74-163-7

Keinem Ortsteil zugeordnet

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Oberer Letten
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WegkreuzGusseisenkruzifix auf hohem, geböschtem Granitsockel, Ende 19. JahrhundertD-3-74-163-4

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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