Liste der Baudenkmäler in Schlammersdorf

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Schlammersdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Schlammersdorf

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Schlammersdorf

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Am Pfarrhof 3; Am Pfarrhof 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. LuciaSaalkirche mit Satteldach, westliches Langhaus Sandsteinquaderbau, 1775–78 (östliches Langhaus mit Chor und Flankenturm 1952/53); mit Ausstattung

Friedhofstor, Torpfeiler Sandsteinquader mit Vasenbekrönung, wohl 1775–78

D-3-74-155-1BW
Am Pfarrhof 3
(Standort)
Ehemaliges SchulhausZweigeschossiger Walmdachbau mit abgesetzten Fenstereinfassungen, 1819, Dach erneuertD-3-74-155-5BW
Schloßweg 1
(Standort)
SchlossZweigeschossiger Mansardwalmdachbau, Treppenhausflügel nach Südwesten mit Pilastergliederungen, 1778–79 von Thomas Sebastian PreysingerD-3-74-155-3BW
An der Straße nach Naslitz
(Standort)
DreifaltigkeitskapelleSaalbau mit Satteldach und wenig eingezogenem, halbrund geschlossenem Chor, Sandsteinquader, 1816/17, Dachreiter bezeichnet mit „1927“; mit AusstattungD-3-74-155-2
Dreifaltigkeitskapelle
(c) G. Zapf, CC BY 3.0

weitere Bilder

Ernstfeld

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Weidenloheweg 8
(Standort)
Ehemaliger EdelsitzZweigeschossiger Walmdachbau mit Ecklisenen und Gurtgesims, wohl erste Hälfte 18. Jahrhundert

Ökonomiegebäude, eineinhalbgeschossiger Satteldachbau, Stallteil Sandsteinquader, nach Westen Stadel, 18. Jahrhundert

D-3-74-155-6BW
Weidenloheweg 8
(Standort)
BildstockSandsteinschaft auf Reliefsockel, Laterne mit segmentbogigen Bildfeldern, darüber Gusseisenkruzifix, bezeichnet mit „1908“D-3-74-155-12BW

Menzlas

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Schloßgasse 3
(Standort)
Ehemaliges Lehensgut MenzlasZweigeschossiger Schopfwalmdachbau, bezeichnet mit „1891“, im Kern um 1800

Ehemaliger Stallteil nach Westen, eingeschossiger Schopfwalmdachbau, Anfang 19. Jahrhundert

D-3-74-155-8BW

Moos

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Paint 6
(Standort)
WegkapelleSteildachbau, korbbogig geschlossen, bezeichnet mit „1912“D-3-74-155-7BW
Paint
(Standort)
DorfkreuzGusseisenkruzifix mit Beifigur auf gestuftem Granitsockel, bezeichnet mit „1869“D-3-74-155-11BW

Seewiesen

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Seewiesen; Staatsstraße 2122
(Standort)
BildstockProfilierter Sandsteinschaft, Laterne mit Kreuzdach und rechteckiger Bildnische, bezeichnet mit „1864“D-3-74-155-10BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die noch existieren und früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr.

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Schlammersdorf
Hauptstraße 11
()
SteintafelBezeichnet mit „1829“D-3-74-155-4 ?

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

Weblinks

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