Liste der Baudenkmäler in Obermichelbach

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Obermichelbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 19. August 2014 wieder und enthält 3 Baudenkmäler.

Wappen von Obermichelbach

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Obermichelbach

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Burgstallstraße 8
(Standort)
WohnhausZweigeschossiger langgestreckter Putzbau mit Satteldach und Korbbogenportal, spätes 18. JahrhundertD-5-73-123-1BW
Burgstallstraße 10
(Standort)
Ehemaliges SchulhausZweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach und Gurtgesims, bezeichnet „1840“D-5-73-123-2BW
Burgstallstraße 12
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Heilig GeistChorturmkirche, verputzter Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Langhaus mit Holztonne, Turm mit Zeltdach 15. Jahrhundert, Langhaus 1660–68, im Kern älter; mit AusstattungD-5-73-123-3Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Heilig Geist
weitere Bilder
Burgstallstraße 12
(Standort)
KirchhofbefestigungSandsteinquadermauer aus Hau- und Werksteinen, spätmittelalterlichD-5-73-123-3BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Obermichelbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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