Liste der Baudenkmäler in Lenting

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Lenting zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 31. Mai 2018 wieder und umfasst sechs Baudenkmäler.

St. Nikolaus in Lenting

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Lenting

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Alte Landstraße
(Standort)
Gusseisernes Schild „Einhemmstelle“Auf Pfosten, um 1870, in jüngerer Zeit erneuert; am Berg.D-1-76-143-2Gusseisernes Schild „Einhemmstelle“
Bahnhofstraße
(Standort)
BildstockNeugotisch, Ende 19. Jahrhundert.D-1-76-143-3BW
Guttenbergerstraße 2
(Standort)
GasthausZweigeschossiger Massivbau mit Kalkplattendach, hohem Kniestock, Aufzugsluken und Putzbandgliederungen, First bezeichnet mit dem Jahr 1820, im Kern älter.D-1-76-143-4Gasthaus
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Guttenbergerstraße 7
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. NikolausSteildachbau mit eingezogenem Chor und Chorflankenturm, 1629 erbaut, 1926/27 Anbau von zwei Seitenschiffen durch Friedrich Haindl; mit Ausstattung;

Friedhofsmauer, im östlichen und westlichen Teil wohl 17./18. Jahrhundert, 1926/27 erweitert.

D-1-76-143-1Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus
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Ingolstädter Straße 9
(Standort)
Ehemaliges HofmarkschlossZweigeschossiger barocker Wohntrakt mit Walmdach und Putzgliederung, 1677 errichtet.D-1-76-143-5Ehemaliges Hofmarkschloss
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Pfarrgasse 13
(Standort)
PfarrhausZweigeschossiger Massivbau mit Satteldach und Zwerchhaus, Eckerker und Hausmadonna giebelseitig, Giebelaufsätze am First, 1904 erbaut.D-1-76-143-6BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Lenting – Sammlung von Bildern

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Schloss Lenting (Wening).png
Schloss Lenting nach einem Kupferstich von Michael Wening 1701-1726
Lenting Gasthaus Lukas von S.JPG
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Gasthaus Lukas in Lenting Guttenbergerstraße 2, Ansicht von S.
St Nikolaus - Lenting 004.jpg
Autor/Urheber: DALIBRI, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Pfarrkirche St. Nikolaus in Lenting
Einhemmstelle Lenting.jpg
Autor/Urheber: Heinrich Stürzl, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Einhemm-Stelle: Altes bayerisches Verkehrszeichen aus Gusseisen um 1870, das vor starkem Gefälle zum Anlegen des Hemmschuhs bei Pferdefuhrwerken und Pferdekutschen auffordert, um das Fuhrwerk genügend abzubremsen. Standort: Lenting bei Ingolstadt, Alte Landstraße. Laut königlicher Veröffentlichung kam ab dem 26. August 1870 eine Entschließung des Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten zum Tragen, nach der ältere Warnungstafeln zu entfernen seien, da sie mit dem aktualisierten Polizei-Strafgesetzbuch nicht mehr in Einklang standen. Nur noch an wenigen sicherheitsrelevanten Stellen sollten jetzt Tafeln aufgestellt werden. Die so abzusichernden Punkte an den Staatsstraßen betrafen Bergabfahrten, an denen ein Radschuh, Radschleifsperren oder Bremsvorrichtungen anzulegen waren, Brücken, bei denen besondere Befahrungsrichtlinien galten sowie glatteisgefährdete Stellen an denen nach dem Polizeigesetz Schneekettenpflicht herrschte. Die Warnungstafeln sollten bezüglich der Bergabfahrten einfach und einprägsam gehalten sein. Neben dem Sinnbild eines Radschuhs war lediglich die Unterschrift „Einhemmstelle“ anzubringen, wogegen an Brücken der polizeiliche Gesetzestext sichtbar sein mußte. Quelle: Warnungs- und Radschuhtafeln an den Staatsstraßen betr. In: Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Oberbayern, Nr. 76, 2. September 1870. Sp. 1875−1877.
Lenting St.Nikolaus von NW.JPG
Autor/Urheber: Heinrich Stürzl, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus in Lenting, Ansicht von Nordwesten.