Liste der Baudenkmäler in Langensendelbach

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Langensendelbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Langensendelbach

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

Bräuningshof

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Bubenreuther Straße
(Standort)
LaufbrunnenBrunnensäule und rechteckiger Trog, Gusseisen, historistisch, Ende 19. JahrhundertD-4-74-146-12BW
Dorfbrunnenstraße 1
(Standort)
LaufbrunnenBrunnensäule und rechteckiger Trog, Gusseisen, historistisch, Ende 19. JahrhundertD-4-74-146-13BW

Langensendelbach

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Baiersdorfer Straße / Am Sportplatz
(Standort)
SäulenbildstockfragmentSandstein, bezeichnet „1726“, RuhsteinD-4-74-146-23Säulenbildstockfragment
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Hauptstraße
(Standort)
Hierzu erdgeschossiges StallgebäudeFachwerkbau mit Schopfwalm und Klebdächern, 18. JahrhundertD-4-74-146-1BW
Hauptstraße/Nürnberger Straße
(Standort)
WegkreuzGefasster Holzkorpus auf erneuertem Kreuz, wohl erste Hälfte 19. JahrhundertD-4-74-146-3BW
Hauptstraße 6
(Standort)
BauernhausGiebelständiger erdgeschossiger Sandsteinquaderbau, Satteldach mit Fachwerkgiebel, geohrtes Haustürgewände, 18. JahrhundertD-4-74-146-2BW
Igelsdorfer Weg 1
(Standort)
WegkreuzGefasster Holzkorpus auf erneuertem Kreuz, ehemals bezeichnet „1845“D-4-74-146-4BW
Kirchweg 6
(Standort)
PfarrhausZweigeschossiger massiver Walmdachbau, verputzt, 1711D-4-74-146-5BW
Kirchweg 6a
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Peter und PaulZweischiffiges Langhaus mit halbrund geschlossenem Chor, Massivbau mit Satteldach, Chor mit Mansardwalmdach, in barockisierendem Jugendstil 1913 bis 1915 von Michael Kurz, unter Beibehaltung des ehemaligen Chorturms (im Kern 1433, erneuert 1753) als Ostabschluss des Seitenschiffs an der Südseite, Sandsteinquaderbau mit Zwiebelhaube; mit Ausstattung;

am Turm neugotischer Ölbergkapelle, bezeichnet „1890“; Kirchhofeinfriedung aus Sandsteinquadermauerwerk, bezeichnet „1880“; neugotische Kreuzigungsgruppe bezeichnet „1879“; südlich der Kirche: drei Grabdenkmäler, zwei bezeichnet „1786“ und „1790“; Kriegerdenkmäler für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs und des Zweiten Weltkriegs

D-4-74-146-6
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Kirchweg 6a
(Standort)
Statue des heiligen Johann NepomukSandstein, barock, bezeichnet „1740“; bei der KircheD-4-74-146-7BW
Kr FO 26
(Standort)
MarterSandsteinpfeiler, bezeichnet „1625“; mit RuhsteinD-4-74-146-10Marter
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Nürnberger Straße
(Standort)
MarienkapelleSandsteinquaderbau mit Walmdach, bezeichnet „1715“; mit AusstattungD-4-74-146-8BW
Nürnberger Straße/Hauptstraße
(Standort)
MarterSandsteinsäule, erste Hälfte 18. JahrhundertD-4-74-146-9BW
Rinisäcker
(Standort)
MarterSandstein, erste Hälfte 18. JahrhundertD-4-74-146-11BW
Waldstraße 1
(Standort)
HochkreuzLateinisches Kreuz mit Korpus, über Inschriftsockel, Sandstein, neugotisch, 19. JahrhundertD-4-74-146-15BW
Weiherwiesen
(Standort)
SteinkreuzSandstein, 16./17. JahrhundertD-4-74-146-16Steinkreuz
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Langensendelbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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