Liste der Baudenkmäler in Immenreuth
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Immenreuth zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler nach Gemeindeteilen
Ahornberg
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Ahornberg 24 (Standort) | Ortskapelle | Massivbau mit Satteldach, einfacher Putzgliederung und Dachreiter, bezeichnet mit „1837“, erneuert 1907; mit Ausstattung | D-3-77-127-1 |
Döberein
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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In Döberein (Standort) | Kapellenausstattung | Neugotisch, 1875, in Neubau von 1990 | D-3-77-127-3 |
Schadersberg
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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In Schadersberg (Standort) | Ortskapelle | Verputzter und dreiseitig geschlossener Massivbau mit Satteldach und Dachreiter, Glockenstuhl bezeichnet mit „1840“, Chörchen wohl 18. Jahrhundert; mit Ausstattung | D-3-77-127-2 |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band III.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.
Weblinks
- Bayerischer Denkmalatlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript)
- Denkmalliste für die Gemeinde Immenreuth (PDF; 185 kB)
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Wappen vom Landkreis Tirschenreuth
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Es ist Teil der Denkmalliste von Bayern, Nr. D-3-77-127-2.