Liste der Baudenkmäler in Heinrichsthal
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Heinrichsthal zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 5 Baudenkmäler.
Baudenkmäler
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Flurabteilung „Im Glasweg“ () | Bildstock | 1892 nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert | D-6-71-128-5 | |
Jakobsthaler Rödung () | Bildstock | nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert | D-6-71-128-4 | |
Settles (Standort) | Bildstock, sogenanntes Muttergotteshellchen | Balusterartiger Pfeiler mit Giebeldachaufsatz mit floralem Relief und Bildnische, Holz, frühe Nachkriegszeit | D-6-71-128-3 | |
Schulstraße 7 (Standort) | Katholische Kuratie-Kirche St. Georg | Saalkirche mit Westturm, unverputzter Bruchsteinbau mit Lisenengliederung und Satteldach, 1834; mit Ausstattung | D-6-71-128-1 | weitere Bilder |
Wiesener Weg 10 (Standort) | Madonnenskulptur | Auf ausbauchendem Inschriftensockel mit rundbogiger Aussparung, Sandstein, bez. 1724, ehemalige Nische verloren | D-6-71-128-2 |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.
Weblinks
- Denkmalliste für Heinrichsthal (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
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Autor/Urheber: Prof. emeritus Hans Schneider (Geyersberg), Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die beherrschende Pfarrkirche St. Georg wurde 1834 erbaut