Liste der Baudenkmäler in Böhmfeld

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Böhmfeld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Innenraum von St. Bonifatius in Böhmfeld

Baudenkmäler

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Bildstock
(Standort)
BildstockBezeichnet mit dem Jahr 1716; westlich des Ortes (Anm.: lt. BayernViewerdenkmal südwestlich der Kirche)D-1-76-116-8BW
Bildstock
(Standort)
BildstockSteinpfeiler mit eisernem Kruzifix, um 1900; bei Gaimersheimer Straße 12

nicht nachqualifiziert, im BayernViewer-denkmal nicht kartiert

D-1-76-116-12BW
Geisrücken
(Standort)
Wegkapelle18. Jahrhundert, in jüngerer Zeit erneuert; mit Ausstattung; an der Straße nach HofstettenD-1-76-116-4BW
Hauptstraße 22
(Standort)
MeiereianwesenWohnstallhaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau, zweite Hälfte 18. Jahrhundert, im Kern älter, Dachdeckung modernD-1-76-116-2BW
Hauptstraße 24
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. BonifatiusSaalkirche mit Steildach, neu errichtet 1596, Langhaus durch Domenico Maria Salle erweitert 1792/93, Turmuntergeschoss Mitte 11. Jahrhundert; mit Ausstattung;

Friedhofsummauerung, östliche Teile, wohl spätmittelalterlich

D-1-76-116-1Katholische Pfarrkirche St. Bonifatius
weitere Bilder
Hauptstraße 26
(Standort)
Steinernes Türgewände1747;

im Pfarrhof spätgotischer Kruzifix und Ansicht von Böhmfeld, 1760, sowie mehrere barocke Porträts

D-1-76-116-3BW
Häuseläcker
(Standort)
BildstockSteinpfeiler mit gusseisernem Kruzifix (erneuert), 19. Jahrhundert; bei Hofstettener Straße 10D-1-76-116-10BW
Hofstetter Straße 10
(Standort)
GedenksteinKalksteinpfeiler, auf Sockel, mit Inschrift zur Erinnerung an die Römerstraße, 1861; an der Gaimersheimer StraßeD-1-76-116-9BW
Nähe Bonifatiusstraße
(Standort)
Bildstock, sogenannte BonifatiussäuleKalksteinpfeiler (erneuert) mit tabernakelförmigem, reliefiertem Aufsatz, inschriftlich bezeichnet mit dem Jahr 1614; an der westlichen Römerstraße, Ecke LudwigstraßeD-1-76-116-7BW
Östliche Römerstraße
(Standort)
Wegkapelle, sogenannte Sattlerkapelle1860; Ecke Kapellenweg/Östliche RömerstraßeD-1-76-116-6BW
Reiglstraße
(Standort)
Wegkapelle, sogenannte Bonifatiuskapelle oder NeißlkapelleSteildachbau mit Giebel- und Fassadengliederungwohl, erste Hälfte 18. Jahrhundert; mit Ausstattung; am Ortsausgang, Richtung SchelldorfD-1-76-116-5BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
bei Hofstettener Straße 10
(Standort)
BildstockSteinpfeiler mit eisernem Kruzifix, bezeichnet mit dem Jahr 1910;

an der Straße nach Schelldorf;

nicht nachqualifiziert, im BayernViewer-denkmal nicht kartiert

D-1-76-116-11BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Böhmfeld – Sammlung von Bildern

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