Liste der österreichischen Botschafter in Südkorea

Die bilateralen Beziehungen zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und dem Königreich Korea wurden formal mit der Unterzeichnung eines Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages am 23. Juni 1892 aufgenommen. Dieser Vertrag sah zwar auch die Einrichtung konsularischer Vertretungsbehörden vor, es wurde aber keine Botschaft eröffnet (Korea war von der k.u.k. Gesandtschaft in Tokio aus mitakkreditiert). Das österreichische Original des Vertrages befindet sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, das koreanische Originaldokument gilt als verschollen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea die diplomatischen Beziehungen formal am 18. Oktober 1963 aufgenommen. Bis 1985 war der jeweilige österreichische Missionschef in Tokio in der Republik Korea mitakkreditiert. Im Jahr 1969 wurde in Seoul ein österreichisches Honorarkonsulat errichtet, 1975 eine residente Handelsvertretung, erst 1985 wurde eine residente österreichische Botschaft in Seoul eröffnet.[1]

Seit 2012 (beginnend mit Josef Müllner) ist der österreichische Botschafter in Seoul auch in Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea mitakkreditiert (davor Österreichische Botschaft Peking).

Namensliste der residenten österreichischen Botschafter in Seoul

  • 1985–1989 Peter Moser (* 28. Juni 1941 in Wien)
  • 1989–1993 Felix Mikl (* 26. Juni 1941 in Klagenfurt)
  • 1994–1997 Horst Mezzei (* 15. Juli 1934 in Wien)
  • 1997–2001 Ewald Jäger (* 4. Januar 1944 in Krems an der Donau)
  • 2001–2005 Helmut Böck (* 14. April 1956 in Innsbruck)
  • 2005–2009 Wilhelm Donko (* 16. Dezember 1960 in Linz an der Donau)
  • 2009–2013 Josef Müllner (* 7. Januar 1952 in Wiener Neustadt)
  • 2013–2017 Elisabeth Bertagnoli (* 16. März 1961 in Wien)
  • 2017–2020 Michael Schwarzinger (* 10. Juni 1955 in Feldkirch)
  • seit 2020 Wolfgang Angerholzer (* 22. August 1960 in Wien)[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Lee, Sang-Kyong (Hrsg.): Österreich - Korea: Festschrift zum 100jährigen Jubiläum. WUV-Univ.-Verlag, Wien 1994, ISBN 3-85114-139-3.
  2. Rudolf Agstner, Gertrude Enderle-Burcel, Michaela Follner: Österreichs Spitzendiplomaten zwischen Kaiser und Kreisky: biographisches Handbuch der Diplomaten des Höheren Auswärtigen Dienstes 1918 bis 1959. Dokumentationsarchiv des Österr. Widerstandes, Wien 2009, ISBN 978-3-902575-23-4.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.