Linde (Heraldik)

Die Wappenfigur Linde ist in der Heraldik eine gemeine Figur und wird sehr unterschiedlich genutzt.[1] Entweder handelt es sich um einen Lindenbaum oder nur ein Blatt (Lindenblatt).[1] Auch sind viele Blätter im Wappen oder ein Lindenzweig möglich.[1] Wird die Linde als Baum im Wappen dargestellt, so dienen wenige unverhältnismaßig große Blätter als Erkennung.

Die Linde wird in Deutschland als Gerichtsbaum angesehen (Gerichtslinde). Hier lässt sich eine Beziehung zum Notariatssignet herstellen. Diese wurden mit den beliebten Lindenblättern geschmückt und fanden auch Eingang in die Wappen von Notaren.[2]

In der natürlichen Darstellung sind die Lindenblätter auf vielen älteren Wappen zu finden. Besonders im Oberwappen wurden Lindenblätter an Büffelhörner oder Stäben gesteckt, die bereits im Mittelalter grün tingiert wurden. Beispiele sind die Wappen der Landgrafschaft von Thüringen und Hessen. Viele Wappen zeigen in der modernen Heraldik ein stilisiertes Lindenblatt, beziehungsweise diese auch in größerer Anzahl. Die stilisierte Form ist stets herzförmig, meist mit glattem Rand und zumeist mit deutlich ausgezogener Spitze.[3] Alle heraldische Farben sind gebräuchlich, aber Grün, Gold und Silber sind bevorzugt.

Die Linde und ihre Blätter sind geeignet für redende Wappen. Unter den vielen Wappen sind Beispiele, wie Lindau (Bodensee) und Lindau bei Zerbst zu nennen.

Hat ein gemeines Kreuz stilisierte Lindenblätter an den Kreuzarmen, spricht ein Heraldiker vom Lindenblattkreuz.[1]

Der rote achtblättrige Lindenzweig im silbernen Schild ist im Wappen der fränkischen Familie Grafen von Seckendorff abgebildet und ähnelt dem Wappen von Sugenheim unten in der Galerie. Ihm fehlt nur das rote Schildhaupt.[1]

Auch Wappenschnitte werden nach der Linde benannt. Diese als Blattschnitt bezeichnete Teilung im Schild wird Lindenblattschnitt genannt und ist eine lindenblattförmige Schildteilung bei der beiderseits aus der Schnittlinie das Blatt in das Feld hineinragt. In dieser Form ist es ein Heroldsbild.

Beispiele

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. 3., unveränderte Auflage, Battenberg, Regenstauf 2011, ISBN 978-3-86646-077-5, S. 256.
  2. Friedrich Leist: Die Notariats-Signete. Ein Beitrag zur Geschichte des Notariates sowie zur Lehre von den Privat-Urkunden. Giesecke & Devrient, Leipzig u. a. 1896.
  3. Walter Leonhard: Das große Buch der Wappenkunst, Augsburg 1978 (Neuveröffentlichung 2000), ISBN 3-8289-0768-7, Seite 246

Weblinks

Commons: Linde und Lindenblätter in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wappen der Gemeinde Lindau im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein.
Blasonierung: Von Gold und Grün im Wellenschnitt erhöht geteilt. Oben ein mit der Spitze nach vorn weisendes grünes Lindenblatt mit Fruchtstand, unten - leicht nach hinten versetzt - ein silberner Feldstein, oben rechts begleitet von einem dreimal silbern-rot geteilten Schildchen.
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Wappen der Herren von der Linde(n), eines alten preußischen Adelsgeschlechts, das seinen Ursprung in den Niederlanden haben soll und das sich auch nach Schlesien und Schweden ausbreiten konnte. Die Familie besteht gegenwärtig fort.
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Wappen der ehemaligen Gemeinde Dingden: „In Gold (Gelb) über einem roten Dreiberg ein grüne Linde, beseitet von zwei aufrechtstehenden roten Schwertern.“ Dingden war im Mittelalter Gerichtsplatz. Das Dingender Wappen, das 1939 entworfen wurde, soll an diese Zeit erinnern. Zu beiden Seiten einer Linde, unter der früher Gericht gehalten wurde, sollen die Schwerter die Gerichtsbarkeit symbolisieren.
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Wappen der Gemeinde Utzenstorf, (Schweiz)
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