Liberierung
Als Liberierung bezeichnet man in der Schweiz die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).[1]
Anlass
Durch Liberierung erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.[2]
Literatur
- Mosimann: Die Liberierung von Aktien durch Verrechnung, Helbing Lichtenhahn Verlag ISBN 978-3-7190-0704-1
Einzelnachweise
- ↑ http://www.eskript.unibas.ch/gruendung/ag/aktienzeichnung_und_liberierung/
- ↑ UBS Bankfachwörterbuch. UBS. Abgerufen am 8. August 2013.