Liber fundationis episcopatus Vratislaviensis

Der Liber fundationis episcopatus Vratislaviensis ist ein Zehntregister des Bistums Breslau aus der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert in lateinischer Sprache. Besonders bedeutend ist das Schriftstück für die Geschichte Schlesiens – die dank dem Register genauer umgerissene Grenze des Bistums reflektiert wahrscheinlich den früheren Umfang des ursprünglichen Schlesiens – und als Quelle, weil in diesem viele schlesische Orte zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurden. Deshalb gilt das Datum der Veröffentlichung oft auch als Gründungsdatum der Orte.

Häufig ging man davon aus, dass das Zehntregister 1305 in der Zeit des Bischofs Heinrich von Würben erstellt wurde, weshalb viele Orte in Schlesien 2005 ihr 700. Jubiläum feierten. Neuerdings datiert man es sogar bereits auf das Jahr 1295, unter Johann Muskata, aber öfters wird vermutet, dass die Daten aus verschiedenen Teilen des Bistums über mehrere Jahre gesammelt wurden.

Das Register ist aufgeteilt in:

  • Registrum Nissense (mit dem Fürstentum Neisse)
  • Registrum Wratislaviense (mit dem Archidiakonat Breslau)
  • Registrum Wyasdense (mit dem Archidiakonat Ujest)
  • Registrum Legnicense (mit dem Archidiakonat Liegnitz)
  • Registrum Glogoviense (mit dem Archidiakonat Glogau)

Der Register diente für die Ordnung der Finanzierung des Bistums. Nicht alle schon früher erwähnte Ortschaften wurden im Zehntregister ausgelistet, wahrscheinlich weil die alten Steuerverbindlichkeiten schon anderswo aufgeschrieben worden waren. Für die besser etablierten deutschrechtlichen Siedlerdörfer wurde die Zahl der Hufen angegeben, die jüngsten Ortschaften wurden oft nur als item in XXX eingeschrieben.

Zudem belegt es auch, dass durch die deutsche Ostsiedlung bereits um 1300 bis in die östlichsten Teile Oberschlesiens deutsche Siedler verbreitet waren und sesshaft wurden, besonders im Herzogtum Teschen (mit der Kastellanei von Auschwitz, die jedoch im Bistum Krakau lag).[1] Dies spiegelte sich u. a. in Ortsnamen mit dem Suffix -dorf oder -wald und mit deutschen Personennamen als Bestandteil von Ortsnamen wider. Zudem ist bei einigen Orten verzeichnet, ob diese nach deutschem (die Unterscheidung von Orten als Theutonicalis) oder polnischem Recht (iure polonico bzw. Ius Ducale) gegründet worden waren.

Die Veröffentlichung des Zehntregisters als 14. Teil des Codex diplomaticus Silesiae im Jahr 1889 führte dazu, dass es erstmals der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Literatur

  • H. Markgraf, Wilhelm Schulte: Codex diplomaticus Silesiae T. 14 Liber Fundationis Episcopatus Vratislaviensis, Breslau 1889, Digitalisat
  • Idzi Panic: „Iste sunt ville circa…” Z badań nad „Liber fundationis episcopatus Wratislaviensis”, Wieki Stare i Nowe. Katowice 2001, S. 52–61 (polnisch, online).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grzegorz Chromik: Mittelalterliche deutsche Ortsnamen in Oberschlesien. In: Kwartalnik Neofilologiczny. LXVII (3/2020), Kraków, 2020, S. 355–374.