Lex Voconia
Die Lex Voconia war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 169 v. Chr. Geschaffen wurde es während der Zeit der Republik durch ein Plebiszit.
Den übergeordneten Anlass für die Gesetzesabfassung gab die Befürchtung her, dass die bereits beobachteten Auflösungserscheinungen des mos maiorum voranschreiten würden. Dieser im Gewohnheitsrecht tradierte Verhaltenskodex sollte grundsätzlich schon mal unterstützt werden.[1] Das Gesetz wandte sich gegen die Erbeinsetzung von Frauen[2] der ersten Zensusklasse. Es sollte verhindern, dass große Vermögen vergeudet oder zersplittert würden. Das Gesetz verbot es dem Bedachten außerdem, dass er aus dem Vermächtnis eines Erblassers der ersten Zensusklasse mehr annahm, als dem Erben gebührte.[3] Verbotswidrige Erbeneinsetzungen waren unwirksam.[4] Die dem Vermächtnisnehmer (Legaten) drohenden Sanktionen sind nicht überliefert.[3]
Der verfolgte Gesetzeserfolg soll letztlich ausgeblieben sein. Das Gesetz wurde so umgangen, dass zwar nicht die gesamte Erbschaft vermacht, diese aber so belastet wurde, dass der Erbe regelmäßig nicht mehr zum Erbantritt bereit war.[1] Hiergegen richtete sich ab 41 v. Chr.[5] die lex Falcidia, die Quotengrenzen zum Belastungsverbot von Erbschaften einzog.[3]
Literatur
- Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 21–22.
- Heinrich Honsell: Römisches Recht. 5. Auflage, Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540-42455-5, S. 197 f.
- Ernst Baltrusch: Regimen morum: Die Reglementierung des Privatlebens der Senatoren und Ritter in der römischen Republik und frühen Kaiserzeit, Vestigia, Beiträge zur Alten Geschichte, Bd. 41, C.H.Beck, München 1989, ISBN 3-406-33384-2, S. 69 ff.
- Arnd Weishaupt: Die lex Voconia. (= Forschungen zum Römischen Recht. Band 45). Böhlau, Köln u. a. 1999, ISBN 3-412-04199-8.
Anmerkungen
- ↑ a b Ernst Baltrusch: Regimen morum: Die Reglementierung des Privatlebens der Senatoren und Ritter in der römischen Republik und frühen Kaiserzeit, Vestigia, Beiträge zur Alten Geschichte, Bd. 41, C.H.Beck, München, ISBN 3-406-33384-2, S. 69 ff.
- ↑ Gaius 2, 226, 274.
- ↑ a b c Heinrich Honsell: Römisches Recht. 5. Auflage, Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540-42455-5, S. 197 f.
- ↑ Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 21–22.
- ↑ Ulrich Manthe: Das senatus consultum Pegasianum (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 12). Duncker und Humblot, Berlin 1989 (Habilitationsschrift). S. 16 (dort FN 11).