Leopold Wurzinger

Leopold Wurzinger (* 1. August 1921 in St. Gotthard im Mühlkreis; † 14. Dezember 2011 in Linz) war ein österreichischer Richter und Präsident des Obersten Gerichtshofes.

Leben

Leopold Wurzinger wurde 1921 auf einem kleinen Bauernhof (Hausname Weinzierl) in Obereschelberg in der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis geboren. Im Alter von sieben Jahren übersiedelte er zu seiner Tante nach Puchenau, wo er eine Schule besuchte. Mit finanzieller Hilfe des Puchenauer Schulleiters Lugmayr besuchte Wurzinger das Gymnasium in St. Florian, wo er 1940 mit Auszeichnung maturierte. Nach dem Zweiten Weltkrieg, den er unversehrt überstand, studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Graz. Seine Richterlaufbahn begann Wurzinger am Arbeitsgericht Linz.[1] Zwischen 1983 und 1986 war er Präsident des Obersten Gerichtshofs in Wien.[2] Nach Übertritt in den Ruhestand war er fünf Jahre lang Präsident des Obersten Patent- und Markensenates.[3] 2011 starb Wurzinger 90-jährig in Linz.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Oberösterreichische Nachrichten: Leopold Wurzinger: Aus kleinsten Verhältnissen an die Spitze von Österreichs Gerichtsbarkeit. (nachrichten.at [abgerufen am 23. Oktober 2016]).
  2. Liste der Präsident/inn/en des OGH | Der Oberste Gerichtshof | www.ogh.gv.at. (Nicht mehr online verfügbar.) In: www.ogh.gv.at. Archiviert vom Original am 23. Oktober 2016; abgerufen am 23. Oktober 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ogh.gv.at
  3. Wiener Zeitung Online: OGH-Präsident a. D. Wurzinger 80 - Wiener Zeitung Online. In: Österreich Politik - Nachrichten - Wiener Zeitung Online. (wienerzeitung.at [abgerufen am 23. Oktober 2016]).

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.