Leitender Polizeidirektor

Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeidirektor“ (BesGr A 15).

Aufgaben

  • Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen), bspw. als Leiter einer übergeordneten Polizeidirektion (in Baden-Württemberg)
  • Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
  • Leitung einer Polizeihochschule

Unterschiede zum Polizeidirektor

  • Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen

Dienstkleidung

Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.

Siehe auch

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Dienstgradabzeichen der Leitender Polizeidirektor der Deutsche Bundespolizei