Leitender Polizeidirektor
Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeidirektor“ (BesGr A 15).
Aufgaben
- Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
- Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen), bspw. als Leiter einer übergeordneten Polizeidirektion (in Baden-Württemberg)
- Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
- Leitung einer Polizeihochschule
Unterschiede zum Polizeidirektor
- Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen
Dienstkleidung
Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung
Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.
Siehe auch
Niedrigere Amtsbezeichnung Polizeidirektor | Aktuelle Amtsbezeichnung Leitender Polizeidirektor | Höhere Amtsbezeichnung keine einheitliche Funktionsbezeichnung |
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |
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Dienstgradabzeichen der Leitender Polizeidirektor der Deutsche Bundespolizei