Leistungskredit
Mit Leistungskredit wird in der elektrischen Energiewirtschaft derjenige Anteil der Nennleistung eines bestimmten Kraftwerks bezeichnet, der statistisch gesichert in einem gegebenen Verbundnetz zur Deckung der Grundlast beitragen und damit ein anderes Kraftwerk ersetzen kann. Er gibt den Beitrag eines einzelnen Kraftwerks zur gesicherten Leistung im Verbund an.
Allgemeines
Neben Eigenschaften der geplanten Nichtverfügbarkeiten wie z. B. Revisionen, werden bei der Berechnung des Leistungskredits auch ungeplante Ausfälle durch Störfälle berücksichtigt. Auch gehen Eigenschaften des Kraftwerks wie Typ des Kraftwerks oder Blockgröße mit ein. Ebenfalls berücksichtigt wird die schwankende Einspeisung von dargebotsabhängiger Stromerzeugung wie beispielsweise Wind- und Solarenergie. Für fossile und nukleare Kraftwerke beträgt der Leistungskredit etwa 90 %, bei der Windenergie beträgt er laut Deutscher Energie-Agentur nur 6 %.[1] Photovoltaikanlagen bringen keinen oder fast keinen Leistungskredit. Für verschiedene Kraftwerkstypen sind die Aussagen des Leistungskredits immer nur als ungefähre, allgemeine Richtwerte zu verstehen.
In folgender Tabelle sind für verschiedene Kraftwerkstypen grobe Richtwerte des Leistungskredits zusammengestellt:[2]
Kraftwerkstyp | Leistungskredit |
---|---|
Pumpspeicherkraftwerk | 99,9 % |
Kohlekraftwerk | 90 % |
Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk (GuD) | 85 % |
Windkraftanlage | 6 % |
Photovoltaikanlage | 0 % |
Beispiele
Ein fossiles Kraftwerk mit einer installierten Leistung von 500 MW Leistung in einem Block kann statistisch mit diesem Kraftwerksblock gesichert 450 MW der Dauerlast des Stromverbundes decken. Ein sehr großer Windpark mit 100 Windkraftanlagen mit jeweils 5 MW, insgesamt also ebenfalls 500 MW installierter Leistung, kann hingegen statistisch gesichert 30 MW der Dauerlast decken.
Siehe auch
Literatur
- Consentec / R2B Energy Consulting (Hrsg.): Voraussetzungen einer optimalen Integration erneuerbarer Energien in das Stromversorgungssystem. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Aachen/Köln 30. Juni 2010, 4.3 Gesicherte Leistung konventioneller Kraftwerke und Leistungskredite Erneuerbarer Energien, S. 59–67 (bmwi.de [PDF; 5,6 MB; abgerufen am 27. Juli 2012]).
- Konsortium DEWI / E.ON Netz / EWI / RWE Transportnetz Strom / VE Transmission (Hrsg.): Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020. Konzept für eine stufenweise Entwicklung des Stromnetzes in Deutschland zur Anbindung und Integration von Windkraftanlagen Onshore und Offshore unter Berücksichtigung der Erzeugungs- und Kraftwerksentwicklungen sowie der erforderlichen Regelleistung. Köln 24. Februar 2005, 12 Kapazitätsbedarf zur (saisonalen) Höchstlastdeckung, S. 238–250 (dena.de [PDF; 6,6 MB; abgerufen am 27. Juli 2012] Studie im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)).
Einzelnachweise
- ↑ dena.de (Memento des vom 5. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Gesicherte Kraftwerksleistung. Abgerufen am 16. September 2017.