Leibesvisitation

(c) Bundesarchiv, Bild 183-1990-1110-300 / Settnik, Bernd / CC-BY-SA 3.0
Leibesvisitation von Fußballfans am Eingang des Stadions
„The Correct Procedure for a Visual Search“ – Ein Video des Federal Bureau of Prisons aus dem Jahr 1990

Bei einer Leibesvisitation wird eine Person auf in der Körperregion befindliche Gegenstände durchsucht, beispielsweise auf Drogen, Waffen oder gefährliche Objekte. Ausgeführt wird sie von einer gleichgeschlechtlichen Person in einem diskreten Rahmen. Fehlt es an einer Einwilligung oder an den gesetzlichen Voraussetzungen, ist eine Leibesvisitation ungesetzlich, möglicherweise auch strafrechtlich relevant.

Je nach Anlass und Umständen ist zu unterscheiden zwischen einer Durchsuchung mit Einwilligung einerseits, etwa im Rahmen der Sicherheitskontrolle an Flughäfen, und einer hoheitlichen Eingriffsmaßnahme andererseits, zum Beispiel bei Straftatverdächtigen oder einer Taschenpfändung. Eine Einwilligung kann stillschweigend, vertraglich oder ausdrücklich erfolgen. Private Sicherheitsdienste, etwa in Kaufhäusern und Diskotheken, dürfen nur mit Einwilligung durchsuchen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht.[1]

Die hoheitliche Maßnahme kann auch gegen den Willen der durchsuchten Person erfolgen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Dabei dürfen auch Körperöffnungen wie Mundhöhle, Gehörgang, Rektum und Vagina untersucht werden. In Justizvollzugsanstalten sind bei Antritt der Freiheitsstrafe Leibesvisitationen die Regel oder auch vorgeschrieben.

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Wiktionary: Leibesvisitation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Juli 1996, Az. VIII ZR 221/95, NJW, 1996, 2574.Volltext (Memento vom 1. August 2012 im Webarchiv archive.today)

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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
ADN-ZB-Settnik-10.11.90-cmv- Berlin:Fußball-Oberliga- FC Berlin - HFC Chemie 0:0- Um erneute Provokationen und Krawallen in Zusammenhang mit einem Oberligaspiel zu vermeiden, hatten Polizeikräfte des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion weiträumig abgesichert. Am Eingang wurden stichprobenartig Leibesvisitationen vorgenommen.
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"The Correct Procedure for a Visual Search"