Lebensmittelverpackung

Konservendosen aus Aluminium sind als Lebensmittelverpackung weit verbreitet.
Faltungsschema eines Pizzakartons, sogenanntes „Chicago folding“

Lebensmittelverpackungen haben die primäre Aufgabe, Lebensmittel zu schützen. Neben dieser Aufgabe gibt es noch einige weitere Aufgaben, die sie erfüllen sollen, beispielsweise sollen sie uns den Transport erleichtern und dem Kunden wichtige Informationen über das Produkt liefern.

Aufgabe und Funktionen von Lebensmittelverpackungen

Die Aufgaben von Lebensmittelverpackungen lassen sich in vier Grundfunktionen unterteilen:

Schutzfunktion

Lebensmittelverpackungen sollen in erster Linie das Produkt vor Außeneinwirkungen wie beispielsweise Licht, Wasserdampf, Verunreinigungen und Beschädigungen schützen. Außerdem sollen Lebensmittelverpackungen vor tierischen Schädlingen, Mikroorganismen und vor dem Verlust von Aromen schützen.[1]

Lagerfunktion

Die Produkte werden nach der Produktion bis zum Zeitpunkt des Verzehrs mehrfach ein- bzw. umgelagert. Ohne geeignete Lebensmittelverpackung wäre dies nicht möglich. Des Weiteren sollen zuverlässige und passende Lebensmittelverpackungen die Lagerung einfacher und schneller gestalten.[1]

Transportfunktion

Durch geeignete Lebensmittelverpackungen sollen die Produkte während des Transports nicht übermäßig durch Einwirkungen, wie Druck, Stoß, Temperatur oder Feuchtigkeit, belastet werden. Die entsprechenden Anforderungen der Lebensmittelverpackung sind abhängig vom Transportweg und dem Transportmittel.[1]

Werbe- bzw. Verkaufsfunktion

Produkte lassen sich durch ihre Lebensmittelverpackung, beispielsweise durch eine farbige Gestaltung, ein Logo oder eine besondere Form vom Kunden wiedererkennen. Des Weiteren können durch diese Eigenschaften neue Kunden angelockt werden. Hinzukommend kaufen manche Kunden das Produkt nur wegen der Verpackungsgestaltung. Zusätzlich dazu repräsentiert die Verpackung in den meisten Fällen das Produkt, das der Kunde nicht immer sehen kann, da es verpackt ist. Aus diesem Grund muss die Verpackungsgestaltung den Kunden überzeugen.[2]

Materialien von Lebensmittelverpackungen

Lebensmittelverpackungen werden oft aus unterschiedlichen Materialien hergestellt. Meistens bestehen sie aus Glas, Kunststoff, Metall oder Pappe (Kartonage). Die verschiedenen Materialien aus denen die Lebensmittelverpackung besteht, werden auch Packstoffe genannt. Oft werden auch verschiedene Packstoffe miteinander kombiniert, um für einen besseren Schutz zu sorgen.

Lebensmittelverpackungen aus unterschiedlichen Materialien

Optimierung der Lebensmittelverpackungen

Bei der Optimierung der Lebensmittelverpackung gibt es verschiedene Aspekte, die beachtet werden müssen und meist wird nur durch Kompromisse einiger Aspekte eine annähernd optimale Lebensmittelverpackung erreicht. Die Aspekte, die im Mittelpunkt stehen hängen meist von dem Zweck der Lebensmittelverpackung ab. Schwachstellen in der verwendeten Verpackung, neue Innovationen in der Verpackungstechnologie oder geplante Kostenersparnisse in der Produktion können zum Beispiel Gründe für eine Verpackungsoptimierung geben.[3]

Die verschiedenen Aspekte lassen sich in drei Schwerpunkte aufteilen:

Für eine erfolgreiche Verpackungsoptimierung müssen zunächst die Prozesse innerhalb der Logistik eines Unternehmens analysiert werden. Dazu gehören Kommissionierung, Verpackung und Versand ebenso, wie Lagerung und Transport. Des Weiteren fließen auch Kundenwünsche in den Optimierungsprozess ein.[3]

Recycling

Durch Recycling wird sichergestellt, dass lebenswichtige Ressourcen nicht vollständig aufgebraucht werden. In Bezug auf Lebensmittelverpackungen heißt dies, dass schon bei der Herstellung darauf geachtet werden muss, dass wiederverwendbare Materialien für die Verpackungen verwendet werden. So wird sichergestellt, dass die Verpackungen erneut verwendet oder recycelt werden können. Für die verschiedenen Arten von Verpackungen gibt es verschiedene Arten der Wiederverwendung. Am häufigsten unterscheidet man hierbei unter Einwegverpackungen, Mehrwegverpackung und kompostierbaren Verpackungen. Einwegverpackungen werden vermehrt auch aus Papier hergestellt. So will etwa Frosta bis Ende 2020 sämtliche Kunststoffverpackungen gegen recyclingfähige Papiertüten ersetzen.[5]

Gesundheitliche Aspekte

Die Selbstkontrolle der Branche weist große Lücken auf, um sicherzustellen, dass keine Chemikalien (Kontaminanten) von der Verpackung ins Lebensmittel übergehen. Der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz VKCS hat 2017 Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton untersucht. Bei den untersuchten Proben handelte es sich um Kaffeebecher, Pizzakartons, Papiersäcke für Mehl und Getreide, Brotsäcke und Verpackungen für Imbissstand-Produkte. Elf der 78 untersuchten Verpackungen (14 %) enthielten Stoffe in Mengen, die über den für Lebensmittelverpackungen geltenden Höchstwerten liegen. Bei einer Papierverpackung wurden eine massive Höchstwert-Überschreitung an Chlorpropanol und ein außergewöhnlich hoher Mineralölgehalt festgestellt. In weiteren 42 Proben (62 %) stellte das Labor hohe Mineralölrückstände fest, von denen angenommen werden muss, dass sie während der Lagerung auf das Lebensmittel übergehen.[6]

Schädliche Auswirkungen auf den Menschen haben auch Folien und Kunststoffverpackungen, da sie sogenannte Weichmacher enthalten. Es gibt verschiedene Arten von Weichmachern, aber nicht alle sind schädlich. Auch sind Folien und Kunststoffverpackungen nicht unbedingt von sich aus schädlich, sondern erst in Kombination mit fetthaltigen Lebensmitteln. Das Fett in Lebensmitteln, wie zum Beispiel in Käse, löst diese Weichmacher und so können die Weichmacher auf das Lebensmittel übertragen werden.[7] Sie stehen unter Verdacht unfruchtbar zu machen und Diabetes zu begünstigen.[8][9]

Lebensmittelverpackungen werden zum Teil mit Zinkoxid-Nanopartikel behandelt. Werden Zinkoxid-Nanopartikel dabei auf diese Lebensmittel übertragen, kann der Konsum zu Veränderungen des Darms und einer Verringerung der Nährstoffaufnahme führen.[10]

Rechtliche Aspekte von Lebensmittelverpackungen

Rechtsrahmen

Lebensmittelverpackungen sind im Sinne der europäischen Gesetzgebung Lebensmittelkontakt-Materialien und fallen somit unter die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen („Rahmenverordnung“). In dieser Verordnung sind allgemeine Vorgaben festgelegt, z. B. dass unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben werden, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.[11] Diese Rahmenverordnung ermächtigt die Kommission außerdem spezifische Einzelmaßnahmen für bestimmte Materialien zu erlassen. Die wurde z. B. in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen realisiert.

In Deutschland gilt ferner die Bedarfsgegenständeverordnung.

Entsorgung

Grüner Punkt

Laut der deutschen Verpackungsverordnung sind negative Auswirkungen für die Umwelt beziehungsweise Abfälle von (Lebensmittel-)Verpackungen zu vermeiden. Die (Wieder-)Verwertung hat hierbei Vorrang vor der Beseitigung. Diese Verordnung gilt für sämtliche Verpackungen aus allen wirtschaftlichen Bereichen.

Beispielsweise gilt für Transportverpackungen, dass der Hersteller oder der Vertreiber verpflichtet ist, die Transportverpackungen nach dem Gebrauch zurückzunehmen. Diese Verpackungen müssen dann wiederum verwertet werden. Wenn der Hersteller oder der Vertreiber die Verpackungen nicht zurücknimmt, muss dies auf der Verpackung kenntlich gemacht werden. Auch muss dafür gesorgt werden, dass entsprechende Sammelbehälter auf dem zur Verkaufsstelle gehörenden Gelände bereitgestellt werden. Allerdings gibt es auch bestimmte Kennzeichnungen (Piktogramme) auf Verpackungen, die besagen, dass der Verbraucher selbst für die richtige Entsorgung aufkommen muss. Ein bekanntes Piktogramm ist zum Beispiel der Grüne Punkt. Wie genau die Verpackung entsorgt werden muss, ist also von dem jeweiligen Piktogramm abhängig.[12]

Pflichtangaben

Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen über das Produkt auf der Verpackung enthalten sind, gibt es sogenannte Pflichtangaben. Diese Pflichtangaben geben vor, welche Informationen angegeben werden müssen. Unter diese Pflichtangaben fallen die Nährwertkennzeichnung, die Hervorhebung allergener Zutaten, die Bezeichnung des Lebensmittels, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, die Nettofüllmenge, die Menge bestimmter Zutaten (QUID), das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum, sowie gegebenenfalls das Ursprungsland oder der Herkunftsort, die Gebrauchsanleitung und das Einfrierdatum. Außerdem ist für die Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße vorgegeben. Dabei spielt die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) eine wichtige Rolle. Diese legt fest, welche Kennzeichnungselemente auf der Verpackung des Lebensmittels enthalten sein müssen.

Siehe auch

Literatur

  • Bill Stewart: Verpackungsdesign Stiebner, 2008, ISBN 978-3-8307-1354-8.
  • Otto E. Ahlhaus: Verpackung mit Kunststoffen. Hanser, München 1997, ISBN 3-446-17711-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Otto E. Ahlhaus: Verpackung mit Kunststoffen. Hanser Fachbuch, München 1997, ISBN 978-3-446-17711-6, S. 15ff.
  2. Otto E. Ahlhaus: Verpackung mit Kunststoffen. Hanser Fachbuch, München 1997, ISBN 978-3-446-17711-6, S. 20f.
  3. a b Verpackungsoptimierung (Memento des Originals vom 8. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.deltapackaging.de, Artikel von Deltapacking. Abgerufen am 5. Januar 2016.
  4. Otto E. Ahlhaus: Verpackung mit Kunststoffen. Hanser Fachbuch, München 1997, ISBN 978-3-446-17711-6, S. 24.
  5. Wir ersetzen Plastik durch Papier! In: frosta.de. Abgerufen am 10. November 2019.
  6. Verband der Kantonschemiker der Schweiz: Viele Mängel bei Lebensmittelverpackungen aus Papier Medienmitteilung (PDF; 210 kB), 25. April 2018, abgerufen am 26. April 2018.
  7. Phthalate. Die nützlichen Weichmacher mit den unerwünschten Eigenschaften. Abgerufen am 5. Januar 2016.
  8. „45 Min – Gefahr Weichmacher“: Warum sind immer mehr Männer nur noch eingeschränkt fruchtbar? Abgerufen am 5. Januar 2016
  9. DGE warnt vor Weichmachern in Plastik: Phthalate begünstigen Diabetes Typ 2. Abgerufen am 5. Januar 2016.
  10. Fabiola Moreno-Olivas, Elad Tako, Gretchen J. Mahler: ZnO nanoparticles affect intestinal function in an in vitro model. In: Food & Function. 2018, doi:10.1039/C7FO02038D.
  11. Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, abgerufen am 21. August 2017
  12. Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Memento des Originals vom 23. Juni 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 5. Januar 2016

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