Lebensmittelechtheit

Lebensmittelechtheit bezeichnet in der Lebensmittelchemie einen Eigenschaftskatalog der Bedarfsgegenstände Druckfarben und Lebensmittelverpackungen. Dabei sind primär Anforderungen beim Verarbeiten von bedrucktem Material (Bedruckstoff) bzw. der Lebensmittelverpackung – oft aus Kunststoffen oder Papier – zum Endprodukt sowie auch solche für den Transport und beim Gebrauch von Bedeutung. Für viele Anforderungen existieren genormte Prüfmethoden.[1]

In Bezug auf Unbedenklichkeit und Gebrauchseignung basieren die Anforderungen auf dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LBMG); dieses steht in Übereinstimmung mit der analogen Richtlinie 89/109/EWG,[2][3] die im Oktober 2004 von der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 abgelöst wurde.[4][5]

Primäre Anforderungen

Es sind fünf primäre Anforderungen an Lebensmittelverpackungen definiert:[1]

  1. Die bedruckte Seite darf mit dem Füllgut, sofern technisch vermeidbar, nicht in direkte Berührung kommen.
  2. In besonderen Fällen sollen Schnittkanten mindestens 5 mm breit unbedruckt bleiben.
  3. Der Druck muss gegen das Füllgut beständig sein. Dies ist in einer Prüfungsnorm nach DIN 16524-3 festgelegt.
  4. Das Füllgut darf durch den Druck in Aussehen, Geruch und Geschmack nicht beeinflusst werden. Hierfür existiert die DIN-Prüfungsnorm DIN 10955.
  5. Die Druckfarben und Druckhilfsmittel müssen so beschaffen sein, daß bei ihrer sachgemäßen Verarbeitung keine technisch vermeidbaren und keine gesundheitlich bedenklichen Anteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Bei sachgemäßem Einhalten der technischen Bedingungen (Bedruckstoff, Druckverfahren, Trocknung, Lagerung usw.) für weitere Handhabung, dürfen ebenfalls keine Anteile, die das Lebensmittel in seinem Aussehen beeinflussen könnten, aus der Druckfarbenschicht übergehen.

Anforderungskatalog

Eigenschaft(DIN-)Normen
AlkaliechtheitDIN 16524-2, CEI 05-59
Beschichtungsfähigkeit
Blockfestigkeit
Druckreißfestigkeit
Extrudierfähigkeit
Fruchtsäureechtheit
FüllgutbeständigkeitDIN 16524-1 bis DIN 16524-3, JN 16-80
Geruchs- und GeschmacksprüfungDIN 10955
GewürzechtheitDIN 16524-3, CEI 11-60
Gleitfähigkeit
Haftfestigkeit/„Tesa-Test“
Heißsiegelfähigkeit
Heißsiegelfestigkeit
Käse- und QuarkechtheitDIN 16524-3, CEI 08-60
Kaltsiegelfähigkeit
Kaschierfähigkeit
Knitterfestigkeit
Kochfestigkeit
Kratzfestigkeit
Lackierechtheit
LaugenbeständigkeitCEI 20-80
LaugendurchdringungJN 17-80
LichtechtheitDIN 16525, CEI 19-79
LösemittelechtheitDIN 16524-1
Lösemittelretention
MigrationsechtheitDIN 53415
Milchsäureechtheit
Olivenölechtheit
Paraffin- und WachsechtheitDIN 16524-3, CEI 10-60
Reibungsverhalten von KunststofffolienDIN 53375
SäureechtheitCEI 18-77
Scheuerfestigkeit
Schweißechtheit
SeifenechtheitDIN 16524-2, CEI 06-59
Speichelechtheit
SpeisefettechtheitDIN 16524-3, CEI 09-60
Sterilisierbeständigkeit
Temperatur- bzw. Hitzebeständigkeit
Tiefgefrierechtheit
Überschweißbarkeit
WanderungsbeständigkeitDIN 53415
WaschmittelechtheitDIN 16524-2, CEI 07-59
WasserechtheitDIN 16524-1, CEI 03-59

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Eintrag zu Lebensmittelechtheit. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 27. Februar 2013.
  2. Richtlinie 89/109/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  3. Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 27. Februar 2013.
  4. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG
  5. Lebensmittelsicherheit – sichere Verpackung. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 4. Januar 2022.