Lebenslange Arztnummer

Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bundesweit an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergibt, der an der vertragsärztlichen Versorgung (siehe auch GKV) teilnimmt. Sie ist durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zusammen mit der Betriebsstättennummer (BSNR) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und durch die Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit notwendig geworden. LANR und BSNR sind seit dem 1. Juli 2008 gültig und ersetzen gemeinsam die alten KV-Abrechnungsnummern.[1]

Während die lebenslange Arztnummer bisher nur für die meist ambulant tätigen Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten der kassenärztlichen Vereinigungen Verwendung fand, wird ab 2019 auch allen im Krankenhaus tätigen Ärzten eine solche zugeteilt. Damit wird – spätestens bei einer klinischen Tätigkeit im Rahmen der Facharztweiterbildung – faktisch jedem Arzt eine lebenslang gültige Arztnummer zugeteilt. Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Facharzt nicht abgeschlossen haben und seit der Novellierung im ambulanten Bereich arbeiten, wird bislang keine LANR zugeteilt.

Hintergrund

Die LANR gilt für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit („lebenslang“), unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften. Sie wird unter anderem an folgende Ärzte und Psychotherapeuten vergeben:

Ein Arzt kann auch mehrere LANR haben, wenn er mehreren Fachgruppen angehört – die ersten sieben Ziffern der LANR bleiben allerdings unveränderlich.

Aufbau

Die LANR hat 9 Stellen:

  • 6 Stellen identifizieren lebenslang eindeutig den Arzt (Ziffern 1–6)
  • 1 Stelle für die Prüfziffer (Ziffer 7)
  • 2 Stellen für den Fachgruppenschlüssel, der nach Versorgungsbereichen, Fachgebieten und Schwerpunkten unterscheidet (Ziffern 8–9)

Die Prüfziffer (Ziffer 7) wird mit dem Modulo-10-Verfahren über die Stellen 1–6 der Arztnummer wie folgt berechnet: Die ersten sechs Stellen werden von links beginnend abwechselnd mit 4 und 9 multipliziert. Die Summe dieser Produkte wird Modulo 10 dividiert. Die Differenz des Ergebnisses dieser Modulo-Division zu 10 ergibt die Prüfziffer (ist die Differenz 10, so ist die Prüfziffer 0).[2]

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung generiert die ersten sieben Ziffern der Arztnummer und legt die Systematik des Arztgruppenschlüssels fest (siehe Anlage 2 der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Abs. 7 SGB V zur Vergabe der Arzt- und Betriebsstättennummern[3]).

Folgende Fachgruppenschlüssel finden Verwendung:

SchlüsselFachgruppe
01Allgemeinmediziner (Hausarzt)
02Arzt/Praktischer Arzt (Hausarzt)
03Internist (Hausarzt)
04Anästhesiologie
05Augenheilkunde
06Chirurgie
07Gefäßchirurgie
08Viszeralchirurgie
09Kinderchirurgie
10Orthopädie
11Unfallchirurgie
12Chirurgie/Rheumatologie
13Plastische Chirurgie
14Thoraxchirurgie
15Frauenheilkunde
16Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
17Gynäkologische Onkologie
18Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
19Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
20Phoniatrie
21Geschlechtskrankheiten und Dermatologie
22Humangenetik
23Internist
24Angiologie
25Endokrinologie und Diabetologie
26Gastroenterologie
27Hämatologie und Onkologie
28Kardiologie
29Nephrologie
30Pneumologie
31Innere Medizin/Rheumatologie
32Geriatrie
33Infektologie
34Kinderarzt (Hausarzt)
35Kinder-Hämatologie und -Onkologie (Hausarzt)
36Kinder-Kardiologie (Hausarzt)
SchlüsselFachgruppe
37Neonatologie (Hausarzt)
38Neuropädiatrie (Hausarzt)
39Kinder-Pneumologie (Hausarzt)
40Kinderarzt (Facharzt)
41Kinder-Hämatologie und -Onkologie (Facharzt)
42Kinder-Kardiologie (Facharzt)
43Neonatologie (Facharzt)
44Neuropädiatrie (Facharzt)
45Kinder-Pneumologie (Facharzt)
46Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt und Teilnahme an haus- und fachärztlicher Versorgung
47Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
48Laboratoriumsmedizin
49Mikrobiologie
50Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
51Nervenheilkunde/Neurologie und Psychiatrie
52Neurochirurgie
53Neurologie
54Nuklearmedizin
55Neuropathologie
56Pathologie
57Physikalische und Rehabilitative Medizin
58Psychiatrie und Psychotherapie
59Forensische Psychiatrie
60Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
61Psychotherapeutisch tätiger Arzt
62Radiologie
63Kinderradiologie
64Neuroradiologie
65Strahlentherapie
66Transfusionsmedizin
67Urologie
68Psychologischer Psychotherapeut
69Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut
70–98zur freien Verfügung der Kassenärztlichen Vereinigungen
99sonstige Fachgruppen

Funktion

Über die LANR wird zum Beispiel im Rahmen der Abrechnung der Arztfall identifiziert und Genehmigungen zur Erbringung personengebundener qualitätsgesicherter Leistungen gesteuert.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beschreibung der KBV (Memento desOriginals vom 13. September 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de
  2. Aufbau der lebenslangen Arztnummer – LANR. In: Technische Anlage zum Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern zwischen dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Version 1.15 (Stand: 26. September 2007, letzte Änderung: 21. November 2012), S. 79
  3. Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt- und Betriebsstättennummern. (PDF; 146 kB) www.kbv.de, abgerufen am 1. April 2014.

Weblinks