Laubener Brunnen
Koordinaten: 47° 52′ 27″ N, 10° 2′ 55″ O
Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Laubener Brunnen liegt auf dem Gebiet der Stadt Leutkirch im Allgäu und der Gemeinde Aichstetten im Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg.
Das Gebiet erstreckt sich südlich von Altmannshofen, einem Ortsteil von Aichstetten. Am nördlichen Rand des Gebietes fließt die Aitrach und am östlichen Rand der Reichenbach, ein rechter Zufluss der Aitrach. Westlich verlaufen die Landesstraße L 260 und die A 96.
Bedeutung
Das 50,1 ha große Gebiet steht seit dem 16. März 1995 unter der Kenn-Nummer 4.257 unter Naturschutz. Es handelt sich um einen „Landschaftsteil mit sehr seltenen hydrologischen Verhältnissen“ und um ein „daraus resultierendes hochwertiges Feuchtgebietsmosaik“. Dazu gehören „stark schüttende Quellaufbrüche mit kalkhaltigem, nährstoffarmem Wasser, Gießen, ausgedehnte Altwässer mit auffälligen hydrologischen Besonderheiten (Quellschüttungen, Grundwasserspiegelschwankungen, Kombination von Still- und Fließgewässercharakter mit allen Übergängen)“. Es ist ein „Lebensraum einer außerordentlich artenreichen Flora und Fauna.“[1]
Siehe auch
- Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Ravensburg
- Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Ravensburg
Literatur
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 346–347.
Weblinks
- 4.257 Laubener Brunnen. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet »Laubener Brunnen« vom 16. März 1995 auf lubw.baden-wuerttemberg.de
- Laubener Brunnen in der World Database on Protected Areas (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
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Autor/Urheber: Grundkarte kjunix, Relief Alexrk2, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Physische Positionskarte von Baden-Württemberg, Deutschland
Naturschutzgebietsschild in Westdeutschland, immer noch weit verbreitet und weiterhin offiziell in Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern