Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung in Baden-Württemberg 1952

Wahl zur Verfassunggebenden
Landesversammlung 1952
1956
Wahlbeteiligung: 63,66 %
 %
40
30
20
10
0
36,0
28,0
18,0
6,3
4,4
3,3
2,4
1,7
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang
Insgesamt 121 Sitze

Die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 9. März 1952 statt.[1] Der neu zu schaffende „Südweststaat“ hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Namen, er umfasste, der Größe nach, die noch bestehenden Länder Württemberg-Baden, Baden (Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern.

Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Die Verfassungsgebende Landesversammlung wurde damit zum ersten Landtag.

Ergebnis

Für die Wahl galt eine Sperrklausel von 5 % je Land.

Ergebnis der Wahl vom 9. März 1952
ParteiStimmenAnteilSitzeDirekt-
mandate
CDU982.72735,99 %5042
SPD765.03228,01 %3826
FDP/DVP491.71118,01 %236
BHE170.7516,25 %6
KPD119.6044,38 %4
DG-BHE/DG89.4593,28 %
SRP65.7872,41 %
Zentrum23.3560,85 %
UWG22.3930,82 %
gültige Stimmen
 
2.730.820
 
100,00 %
97,88 %
121
 
74
 
ungültige Stimmen59.0522,12 %
Wähler
Wahlbeteiligung
2.789.872
 
100,00 %
  63,66 %
Nichtwähler1.592.24536,34 %
Wahlberechtigte4.382.117100,00 %

Ergebnis nach Ländern

ParteiBadenWürttemberg-
Baden
Württemberg-
Hohenzollern
%Sitze%Sitze%Sitze
CDU43,61329,22451,413*
SPD26,6830,32521,65
FDP/DVPFDP 15,94DVP 19,215FDP/DVP 16,14
BHE4,966,756,21
KPD03,15,143,3
DGDG-BHE 4,9DG 1,1
SRP3,9
Zentrum4,4
UWG1,50,80,3
Summe257323*
* 
Ein Überhangmandat für CDU. Daher 23 statt 22 Sitze in (Süd-)Baden vergeben.

Wahl des ersten Landtags

Indirekt wurde mit dieser Wahl auch der erste Landtag des neuen Landes Baden-Württemberg bestimmt. Dies legte Artikel 93 der Landesverfassung fest:

„(1) Die Abgeordneten der nach § 13 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 283) gewählten Verfassunggebenden Landesversammlung bilden nach Inkrafttreten dieser Verfassung den ersten Landtag.
(2) Die Wahlperiode dieses Landtags endet am 31. März 1956.“

Artikel 93[2]

Bildung des Landes und erste Landesregierungen

Knapp sieben Wochen nach der Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung wurde das Land Baden-Württemberg am 25. April 1952 gegründet. Der Gründungsakt war eine Erklärung des direkt zuvor gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP). Er sagte: „Meine sehr verehrten Abgeordneten. Gemäß § 14, Absatz 4, Satz 2 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, den 25. April 1952, 12 Uhr 30 Minuten festgestellt. Mit dieser Erklärung sinngemäß § 11 des zweiten Neugliederungsgesetzes (sind) die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. (…)“[3] Dieser Moment war von tumultartiger Unruhe in der Versammlung überschattet, denn Reinhold Maier hatte die größte Fraktion, die CDU, bei der Koalitionsbildung übergangen.

Im neuen Bundesland bildeten zunächst FDP/DVP, SPD und BHE eine Regierungskoalition unter Reinhold Maier, der zuvor Ministerpräsident von Württemberg-Baden gewesen war. Am 7. Oktober 1953 wurde unter Gebhard Müller (CDU) eine Allparteienkoalition (ohne Beteiligung der KPD) gebildet. Müller war bis 1952 der Regierungschef von Württemberg-Hohenzollern (mit der Amtsbezeichnung „Staatspräsident“) gewesen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Baden-Württemberg 1952–2006. In: Lexikon Geschichte Baden-Württemberg. Archiviert vom Original am 9. Oktober 2013; abgerufen am 25. April 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.s-line.de
  2. Baden-Württemberg / Landesrecht BW Bürgerservice
  3. Politikthemen > Geschichtsdossiers bei der Landeszentralen für politische Bildung BW

Auf dieser Seite verwendete Medien